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Zwischen Brexit, Putsch und Flüchtlingen: Die grieschische Tourismus-Branche ist geschwächt, aber nicht hoffnungslos.

Zwischen Brexit, Putsch und Flüchtlingen: Die grieschische Tourismus-Branche ist geschwächt, aber nicht hoffnungslos.

Foto: Gregor Mayer / dpa

Griechenland Tourismus ist umringt von Krisen

Eine der wichtigsten Einnahmequellen Griechenlands droht zu versiegen: Der Tourismus leidet unter den vielen Krisen weltweit. In mancher Hinsicht jedoch profitieren die Griechen.

Die frisch getünchten Häuschen strahlen in der Sonne, die blauen Fensterläden leuchten mit dem Meer um die Wette, die Tische in den Tavernen sind gedeckt. Dennoch lautet die bange Frage: Kommen die Touristen oder kommen sie nicht?

Rund 25 Prozent tragen Besucher aus aller Welt zur griechischen Wirtschaftsleistung bei. Die Flüchtlingskrise, die Entscheidung der Briten, die EU zu verlassen und nicht zuletzt der Putschversuch in der Türkei haben die Branche zutiefst verunsichert.

 
Noch zu Jahresbeginn sahen die Prognosen gut aus: Von einem Plus von 15 Prozent im Vergleich zum Vorjahr ging der Chef des griechischen Verbandes der Tourismusunternehmen (Sete) damals aus. Nun musste sich Andreas Andreadis korrigieren. »Wir befinden uns auf unverändertem Niveau«, gestand er jüngst in einem Fernsehinterview. Prognosen seien nur noch Rätselwerk; man könne lediglich auf Last-Minute-Buchungen hoffen, um im Vergleich zu 2015 ein leichtes Plus zu erzielen.
 
Denn seit seiner optimistischen Prognose ist viel geschehen in der Welt, und vieles davon beeinträchtig die Buchungen nach Griechenland. Beispielsweise die Flüchtlingskrise, die vor allem die Ägäis-Inseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Rhodos trifft. Zwar kommen nur noch wenige Flüchtlinge an, doch die Schreckensbilder vom Herbst 2015, als täglich Tausende in Schlauchbooten übersetzten und viele Menschen ertranken, haben sich in den Köpfen vieler potenzieller Besucher festgesetzt.
 
»Zunächst bescherte uns die Migrationskrise bei den Buchungen ein Minus von 80 Prozent«, sagt Giannis Kapasakalis, Chef einer großen Reiseagentur auf Kos. »Nun ist es besser - wir sind nur noch bei minus 20 Prozent«. Das sei aber nicht alles: »Nach dem Putschversuch in der Türkei verzeichnen wir einen deutlichen Rückgang türkischer Touristen, die für uns eine wichtige Einkommensquelle sind. Und auch die Tagesausflüge, die Europäer früher von Kos an die türkische Küste buchten, tendieren gen Null. Niemand wagt sich dorthin«.
 
Christos Pilatakis, Manager eines Hotels auf Rhodos, hat ebenfalls gemischte Gefühle. »Einerseits profitieren wir davon, dass die Menschen aus Angst vor Terror nicht mehr in die Türkei oder nach Ägypten fahren. Anderseits leiden speziell unsere Ägäis-Inseln unter der Flüchtlingskrise. Ich glaube, in Griechenland profitieren vor allem Regionen wie der Peloponnes, die Kykladen-Inseln und das Ionische Meer«.
 
Und der Brexit? Da harren die Griechen der Entwicklung. »Bisher hat uns das Votum der Briten nicht beeinflusst«, sagt Reiseagentur-Chef Giannis Kapasakalis, denn: »Die Buchungen für 2016 waren schon davor unter Dach und Fach«. Allerdings gehen viele Griechen in der Tourismus-Branche davon aus, dass die Briten wegen des gefallenen Pfund-Kurses im Urlaub weniger Geld ausgeben.
 
Diane Gore, Ex-Bankerin aus London und seit Jahresbeginn Besitzerin eines Häuschens auf der Sporaden-Insel Skopelos, kann das bestätigen. »Ich sitze zwischen Mühlsteinen«, erklärt sie ihre finanzielle Situation. »Das Pfund ist abgestürzt, also verliere ich beim Umtausch. Und von jenem Geld, dass ich vor dem Brexit auf mein griechisches Konto geschickt habe, kann ich wöchentlich maximal 420 Euro bar abheben«.
 
Denn bei allen aktuellen Turbulenzen darf nicht vergessen werden, dass Griechenland wegen der Schuldenkrise im Land im vergangenen Jahr Kapitalverkehrskontrollen für die Konten seiner Bürger eingeführt hat, um einen Ansturm auf die gebeutelten Banken zu verhindern. Und dass viele Steuern und Abgaben für Hotels und Gastronomie im Zuge des Sparkurses des Landes ebenso erhöht wurden wie die Eintrittspreise für archäologische Sehenswürdigkeiten und Museen. Zudem liegt der inner-griechische Tourismus wegen der Krise schon längst weitgehend brach.
 
Immerhin kann die Britin Diane Gore den Griechen bis auf Weiteres die Angst vor dem Brexit und seinen Folgen nehmen. »Zu mir kommen viele Freunde aus Großbritannien zu Besuch«, sagt sie. »Was den schlechten Wechselkurs betrifft, so ist ihnen der egal. Sie möchten vor allem irgendwo hin, wo die Sonne scheint und man vor Terror und Attentaten sicher ist«. Vor letzterem, immerhin, ist Griechenland bisher verschont geblieben.
 
Von Takis Tsafos und Alexia Angelopoulou, dpa

(04.08.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.