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Da Samos auf der Route vieler Flüchtlinge liegt, wird die griechische Insel von Touristen gemieden. Reiseveranstalter mache nun Schnäppchenangebote

Da Samos auf der Route vieler Flüchtlinge liegt, wird die griechische Insel von Touristen gemieden. Reiseveranstalter mache nun Schnäppchenangebote

Foto: Christian Charisius

Griechenland-Urlaub Flüchtlingsroute teilt Reisemarkt

Unterm Strich sieht es für das griechische Gastgewerbe in diesem Sommer nicht schlecht aus. Die Urlauber meiden aber Inseln, auf denen sie ein Flüchtlingschaos befürchten. Oft zu Unrecht.

Rund 800 Euro pro Person für eine einstündige Bootsfahrt von der türkischen Küste zu einer der nahe gelegenen griechischen Inseln. Es geht auch für die Hälfte: 407 Euro für einen Flug von Hamburg nach Samos, inklusive sieben Tage Aufenthalt in einem kleinen, ruhigen Hotel in Strandnähe.

Das eine ist der Tarif, den Flüchtlinge aus Syrien oder Afghanistan Schleppern für die Überfahrt zu zahlen haben. Das andere ist eines von vielen »Schnäppchen«, die Reiseveranstalter Urlaubern in Deutschland anbieten.

 
Denn Touristen meiden derzeit die Inseln in der Ostägäis, abgeschreckt von Fernsehbildern, die campierende Flüchtlinge am Strand zeigten. »Wir stellen zurzeit eine Zweiteilung des Marktes fest«, sagt Norbert Fiebig, Präsident des Deutschen Reiseverbands (DRV), auf der Reisemesse ITB in Berlin zu den Buchungen für die Sommersaison.
 
Das gelte für ganz Europa und Nordafrika, aber speziell auch für Griechenland. Da sind zum einen die Orte und Regionen, die in den vergangenen Monaten von der Flüchtlingskrise oder einem Terroranschlag betroffen waren. Und da sind die Urlaubsziele, die weit davon entfernt liegen.
 
In Griechenland, zu dessen Wirtschaftsleistung der Tourismus ein Viertel beisteuert, haben die Buchungszahlen im Vergleich zum Vorjahr zugelegt. Die Insel Santorin im Süden der Kykladen wird sogar so oft von Kreuzfahrtschiffen angesteuert, dass die Verwaltung im Sommer die Zahl der Tagestouristen auf 8000 begrenzen will.
 
Auf den Ägäisinseln Lesbos, Chios, Samos, Kos und Leros werden dagegen viel weniger Gäste erwartet als 2015. Auf Lesbos, jener Insel, die am stärksten vom Flüchtlingszustrom betroffen ist, sollen die Buchungen um 90 Prozent zurückgegangen sein. Manche Hoteliers und Tavernenbesitzer haben sich bereits damit abgefunden. Andere verdienen ihr Geld statt mit Touristen mit den freiwilligen Helfern aus aller Welt.
 
Die Taverne »To Kyma« am Nordstrand von Lesbos zum Beispiel ist schon seit dem vergangenen Sommer Anlaufstelle für Rettungskräfte, aber auch für Journalisten und den einen oder anderen Flüchtling. Das Restaurant wirbt im Internet mit Bildern von Tellern mit leckerem Fisch und frischem Salat, dazu Palmen in der Sonne, dahinter das blaue Meer.
 
Auch im vergangenen Oktober, zu Hochzeiten des Flüchtlingszustroms, gab es dort leckeres Essen. Allerdings verging keine Stunde, in der nicht ein Trupp durchnässter, verängstigter Flüchtlinge an der Taverne vorbei in Richtung des Auffanglagers der Insel lief. Berge orangefarbener Schwimmwesten und unzählige kaputte Schlauchboote säumten die Strände. »Wer will hier noch Urlaub machen?«, fragte die Wirtin schon damals desillusioniert, »das will sich doch niemand antun«.
 
So extrem wie vor fünf Monaten ist die Situation längst nicht mehr. Zum einen sind die Flüchtlingszahlen seither zurückgegangen. Zum anderen wird man des Zustroms mittlerweile besser Herr, organisiert die Unterbringung der Migranten und bewältigt die Müllberge an der Küste.
 
Im kleinen Ort Vathy auf Samos ist Anfang März ist vom Flüchtlingsdrama kaum etwas zu spüren. Rund 1000 Flüchtlinge halten sich dort derzeit im Durchschnitt auf. Regelmäßig bringen Fähren die Menschen nach Piräus aufs Festland, neue kommen von der türkischen Küste aus nach. Sie werden jetzt in einem Auffanglager untergebracht und sind in Vathy kaum zu entdecken.
 
Dennoch sollen auch die Buchungszahlen für Samos um etwa 40 Prozent zurückgegangen sein. Der Vertreter des Hotelverbands der Insel will sich dazu nicht öffentlich äußern. Flüchtlinge und Tourismus in einem Satz zu nennen, das soll nach Möglichkeit vermieden werden. Dafür sind die Bewohner umso redseliger und besorgter. Barbesitzer fragen die wenigen deutschen Gäste, wie die Stimmung in Deutschland ist und was man über die Inseln sagt.
 
Ein Taxifahrer beschwört die Normalität auf Samos und verweist während der Fahrt auf die Schönheit der Insel. Die Einwohnerin Rena Chatzikiriakou, die sich mit anderen Frauen bei der Flüchtlingshilfe engagiert, spricht für viele, wenn sie sagt: »Wir hatten und haben hier wirklich zu kämpfen. Aber der Besucher kriegt davon nicht viel mit. Wenn ihr uns unterstützen wollt, dann gibt es einen wunderbaren Weg: Kommt einfach hierher, um Urlaub zu machen!«

(10.03.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.