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Strand auf Mykonos: Griechenland will auch mit anderen Dingen außer Sonne und Meer Urlauber locken - etwa mit seiner Kulinarik oder der Kreativszene Athens

Strand auf Mykonos: Griechenland will auch mit anderen Dingen außer Sonne und Meer Urlauber locken - etwa mit seiner Kulinarik oder der Kreativszene Athens

Foto: Sven Hoppe

Griechenland-Urlaub Hauptsaison soll ausgedehnt werden

Griechenland ist vor allem als Ziel für Strand- und Badeurlaub beliebt. Im Oktober ist aber Schluss. Danach kommen kaum noch Touristen. Darunter leidet die Reisebranche. Es gibt viele, die das ändern möchten.

Sonne und Meer - das verbindet fast jeder Urlauber mit Griechenland. Daran wird sich auch in Zukunft wenig ändern. Die Tourismusverantwortlichen wollen in den kommenden Jahren jedoch auch mit anderen Themen Gäste anlocken. »Damit soll auch die derzeit noch starke Saisonalität aufgeweicht werden«, sagte Agapi Sbokou von der neugegründeten Organisation Marketing Greece am Rande der DRV-Jahrestagung Salzburg. Bislang dauert die Hauptsaison in Griechenland von Ostern bis Oktober. Außerhalb dieser Zeiten kommen kaum Urlauber.

 
Als neue Themen nannte Sbokou zum Beispiel Kulinarik. So hatte Santorin 2013 zum Jahr der Gastronomie erklärt. Daneben will das Land mit einigen aufstrebenden Winzern punkten - für Urlauber, die Wein schätzen, kann das ein weiterer Grund für eine Reise nach Griechenland sein.
 
Gerade in Athen tue sich derzeit viel. »Die Krise hatte positive Auswirkungen auf die Kreativszene«, so Sbokou. Zahlreiche Galerien und junge Künstler hätten sich etabliert. Und viel zu entdecken gebe es auch beim Nachtleben in der griechischen Hauptstadt - vielen Touristen sei das noch weitgehend unbekannt.

 
Sbokou erwartet mit 17,5 Millionen Besuchern in diesem Jahr einen neuen Touristenrekord für Griechenland. [Auch der deutsche Markt ist zurück.« Vor allem die Inseln hätten im Sommer stark zugelegt, während die Städte - allen voran Athen - aufgrund der Ereignisse im vergangenen Jahr noch etwas hinterherhinkten. Für das kommende Jahr gebe es bereits einen Anstieg der Frühbucherzahlen um zehn Prozent.
 
Die Ziele für die nächsten Jahre sind hochgesteckt: Bis 2023 soll Griechenland in die weltweiten Top-Ten der Tourismusdestinationen. Bis zu 24 Millionen Besucher sind dann angepeilt. Dafür arbeite Marketing Greece derzeit mit Airlines zusammen, um das Flugangebot auszubauen - insbesondere in der Nebensaison, wo es derzeit teilweise schwierig ist, auf die griechischen Inseln zu kommen.
 
 
(20.11.2013, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.