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REISE und PREISE

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Arne Dedert / dpa

Handgepäck Cabin luggage in den Frachtraum verbannen?

Eigentlich darf leichtes Handgepäck mit in den Kabinenraum einer Maschine. Aber manchmal werden kleine Koffer auch in den Frachtraum gepackt. Dürfen Passagiere da »nein« sagen?

Nicht selten landet Handgepäck aufgrund seiner Schwere oder Größe statt in der Kabine im Bauch des Flugzeugs. Das Flugpersonal fordert die Abgabe des Handgepäcks manchmal auch dann, wenn es den Vorgaben entspricht.

Doch muss man diesen Anweisungen Folge leisten? Schließlich befinden sich oft Medikamente und teure Wertsachen im Handgepäck.

Grundsätzlich gilt: Ist ein Flug überfüllt oder die Maschine zu klein, darf das Handgepäck von der Crew im Frachtraum verstaut werden. Das erlauben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen, so die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) in Berlin. »Bei starker Auslastung hat das Flugpersonal das Hausrecht zu entscheiden«, sagt SÖP-Sprecher Christof Berlin. Wehren kann sich ein Fluggast gegen die Abnahme seines Handgepäcks daher nicht.

Wenn die Crew Handgepäck aus Platzgründen im Frachtraum verstaut, dient dies der Sicherheit und dem Komfort an Bord - und es kostet den Passagier nichts extra.

Flugreisende sollten klug packen: Wertsachen und Medikamente verstaut man am besten in einer zusätzlichen Tüte im Handgepäck. »So kann der Gast im Fall einer Auslastung der Gepäckfächer die wichtigsten Dinge schnell herausnehmen«, rät die SÖP.

(11.08.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.