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REISE und PREISE

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Arne Dedert / dpa

Handgepäck Sind zwei Gepäckstücke möglich?

Ins Handgepäck sollen meist nur die nötigsten Dinge. Aber wer legt seinen Laptop schon gern dazu, wenn dieser dabei zu Bruch gehen könnte. Deswegen ist es sinnvoll, eine zusätzliche Tasche mitzunehmen. Dies ist jedoch nicht bei allen Airlines erlaubt.

Reisende dürfen grundsätzlich ein Handgepäckstück kostenfrei in der Flugzeugkabine mitnehmen. Doch was ist mit einer zusätzlichen Laptop-, Foto- oder Handtasche? Bei den meisten Airlines ist auch das gestattet.

Lufthansa und Air Berlin zum Beispiel erlauben explizit ein weiteres Gepäckstück in der Kabine, das die Abmessungen 30 mal 40 mal 10 Zentimeter nicht überschreitet. Auch der Ferienflieger Condor und die Billigfluggesellschaft Ryanair erlauben zusätzlich zum Handgepäckstück eine kleine Handtasche. Doch es kann Einschränkungen geben: Bei Easyjet ist eine zusätzliche Tasche (45 mal 36 mal 20 Zentimeter) nur für Inhaber einer Easyjet-Plus-Karte, beim Flexi-Tarif und bei einem Sitzplatz ganz vorne oder mit größerer Beinfreiheit erlaubt. Bei der Lufthansa-Tochter Eurowings hingegen ist eine kleine zusätzliche Tasche laut den Gepäckbestimmungen nicht erlaubt.

Allerdings sind Theorie und Praxis zwei verschiedene Dinge: Ob und wie streng die Regel am Flughafen angewendet wird, lässt sich nicht pauschal sagen. Wer sicher sein will, dass er keine Probleme bekommt, prüft am besten genau die Bedingungen seiner jeweiligen Airline.

(07.08.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.