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Telefonieren am Steuer kann schon in Deutschland ganz schön teuer werden - im Ausland sind die Geldbußen oft noch deutlich happiger

Telefonieren am Steuer kann schon in Deutschland ganz schön teuer werden - im Ausland sind die Geldbußen oft noch deutlich happiger

Foto: Bodo Marks

Handy am Steuer Strafen im Ausland deutlich höher

Eine kurze SMS, ein schneller Anruf: In Deutschland kostet das Autofahrer 60 Euro, wenn sie zum Handy greifen. Aber das ist noch gar nichts. Wer im Urlaub im Ausland unterwegs ist, riskiert in solchen Fällen noch ganz andere Summen.

»Stehe im Stau, komme später!« klingt nach einer vernünftigen Nachricht. Doch wenn Autofahrer mit dem Handy am Steuer erwischt werden, müssen sie nicht nur mit einem Bußgeld von 60 Euro rechnen - auch ein Punkt in Flensburg ist dann so gut wie sicher.

Und bei Urlaubsreisen ins Ausland kann das Bußgeld sogar noch wesentlich höher sein. In Frankreich müssen Fahrer mit Strafen ab 135 Euro rechnen, in Spanien mit mehr als 200 Euro. »In diesen Ländern gibt es kein festgesetztes Bußgeld, sondern es wird nach der Schwere des Falles und dem Einkommen des Fahrers entschieden«, sagt Marion-Maxi Hartung vom ADAC.

 
Wer in Frankreich und in Spanien auf der vollen Autobahn das Handy nutzt, dürfte entsprechend mehr zu befürchten haben, als ein Fahrer nachts auf einer menschenleeren Landstraße. Feste Bußgelder gibt es außer in Deutschland auch in den Niederlanden (230 Euro), in Dänemark (umgerechnet 200 Euro), der Schweiz (umgerechnet 85 Euro) und in Luxemburg (75 Euro).
 
Handys am Steuer sind in Deutschland grundsätzlich verboten. Ganz egal ist dabei, ob der Fahrer telefoniert, eine kurze Nachricht schreibt oder einfach nur mit dem Handy in der Hand herumspielt. Darauf weist der Tüv Rheinland hin. Das gilt immer, wenn der Motor läuft und sogar, wenn sich der Wagen dabei gar nicht bewegt. Nur wenn der Motor ausgeschaltet ist, darf das Handy benutzt werden. Laut Straßenverkehrsordnung benutzt ein Fahrer sein Smartphone rechtswidrig schon in dem Moment, in dem er das Telefon in die Hand nimmt.
 
Über eine fest im Auto eingebaute Freisprechanlage kann ganz legal telefoniert werden. Der Tüv rät jedoch, für längere Gespräche auf einen sicheren Standplatz zu fahren. Gerade, wenn der Fahrer im Stau steht und genervt ist: Denn emotionale Gespräche können ihn vom Straßenverkehr umso leichter ablenken.
 
Unklar ist im Gegensatz zu Smartphones, ob Autofahrer Tablets und Laptops nutzen dürfen. Ganz gleich, ob die Geräte einen Film auf dem Beifahrersitz abspielen oder man sie direkt in die Hand nimmt. Darüber steht in der Straßenverkehrsordnung nichts - »ebenso wenig wie über das Klöppeln von Teppichen oder das Schnitzen von Holzmännchen während der Fahrt«, sagt ADAC-Expertin Hartung. Das heiße aber nicht, dass solche Fälle nicht geahndet werden. Das Benutzen von Laptops und Tablets sei in jedem Fall eine Ablenkung. Und die ist laut Straßenverkehrsordnung zu vermeiden. Baut ein Fahrer deswegen einen Unfall, kann es sein, dass die Versicherung nicht zahlt - und unter Umständen sogar noch eine Regressforderung von bis zu 5000 Euro stellt.

(20.07.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.