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Handygespräche EU hat neue Preisgrenzen für Auslandsgespräche beschlossen

Nach dem Europaparlament haben auch die EU-Minister neue Gebührensätze für das Telefonieren im Ausland gebilligt. Vom 1. Juli an werden Handygespräche im EU-Ausland erneut günstiger.

Der EU-Ministerrat beschloss am Mittwoch (30. Mai) in Brüssel die Verordnung, die Preisgrenzen für Telefonate, SMS und das Internet-Surfen von unterwegs im EU-Ausland vorschreibt. Erstmals können sich Verbraucher auch über eine Kostenbremse für das mobile Surfen im Internet freuen. Da es sich um eine europäische Verordnung handelt, ist sie direkt in allen Mitgliedsstaaten gültig.
Wer ab Juli im Ausland ist und mit seinem Handy telefoniert, muss höchstens 29 statt bisher 35 Cent je Minute dafür zahlen. Für einen angenommenen Anruf darf der Telefonanbieter maximal 8 statt 11 Cent berechnen. Eine SMS darf höchstens 9 statt 11 Cent kosten. Hinzu kommt jeweils die Mehrwertsteuer: Für deutsche Kunden würde das Telefonieren dann 35 Cent pro Minute inklusive Steuer kosten und eine SMS maximal 11 Cent. Bis 2014 werden die grenzüberschreitenden Mobilfunkgebühren weiter sinken.

Text der Verordnung zum Download (in Englisch)
Mitteilung des Rates (in Englisch)
Mitteilung des EU-Parlaments vom Mai
Fragen und Antworten der EU-Kommission vom Juli 2011 (in Englisch)

(31.05.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.