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Kurz zuhause anrufen, in die Mails schauen oder lieber das Telefon ganz ausstellen? Viele deutsche Urlauber sind sich nicht sicher, welche Handykosten im Urlaub anfallen können.

Kurz zuhause anrufen, in die Mails schauen oder lieber das Telefon ganz ausstellen? Viele deutsche Urlauber sind sich nicht sicher, welche Handykosten im Urlaub anfallen können.

Foto: Patrick Seeger

Handys im Urlaub Angst vor hohen Handykosten

Bei vielen Urlaubern reist das Handy mit. Vor horrenden Kosten beim Telefonieren oder Surfen fürchten sie sich trotzdem. Nicht überall ist die Sorge begründet.

Gut jeder zweite Handynutzer (52 Prozent) hat Angst vor zu hohen Kosten, wenn er im Ausland mobil telefoniert oder surft. Ein knappes Drittel (32 Prozent) nutzt das Handy dort deshalb gar nicht erst, wie aus einer Umfrage von TNS Infratest hervorgeht. 19 Prozent haben zumindest in EU-Ländern keine Bedenken, zum Handy zu greifen. Dort sind die Roamingtarife reguliert.

Nur 8 Prozent besorgen sich eine Prepaidkarte bei einem Mobilfunkanbieter im Urlaubsland, um billiger in die Heimat telefonieren zu können. Doch das ist nur eine Notlösung: Denn 70 Prozent wünschen sich günstigere Handygespräche vom Ausland nach Deutschland, ohne die SIM-Karte wechseln zu müssen. Im März waren 2011 Personen in Deutschland im Auftrag von E-Plus befragt worden. 1732 von ihnen besaßen ein Handy, 663 davon ein Smartphone.

Mehr als jeder Zweite (rund 54 Prozent) hat der Umfrage zufolge noch nie seinen Handyanbieter gewechselt. 38 Prozent aus dieser Gruppe sind mit ihrem Anbieter zufrieden, 36 Prozent haben noch keinen Anlass gesehen - nur 6 Prozent erscheint ein Wechsel zu kompliziert.

66 Prozent der Handynutzer können sich nicht vorstellen, in Zukunft komplett auf ihr Festnetztelefon zu verzichten und nur noch das Mobiltelefon zu benutzen - unter anderem deshalb, weil der Festnetzanschluss fester Bestandteil einer Internetflat (63 Prozent) oder Basis für den DSL-Zugang (62 Prozent) ist. 71 Prozent sehen darin aber ganz allgemein keinen Vorteil.

Die 34 Prozent, die sich vorstellen können, künftig nur noch mit dem Handy zu telefonieren, würden dies vor allem von einer Festnetz-Flatrate (86 Prozent), einer Sprachqualität wie im Festnetz und einer Ersparnis gegenüber der Festnetztelefonie (jeweils 83) abhängig machen.

Ein Smartphone benutzen 40 Prozent der Befragten, ein Tablet nennen dagegen erst 5 Prozent ihr Eigen. Wer mobil surft, ruft vor allem private E-Mails ab (84 Prozent) und schaut Internetseiten an (83). 58 Prozent nutzen Apps, die eine Netzverbindung voraussetzen, und 52 Prozent soziale Netzwerke. 41 Prozent lesen unterwegs auch ihre geschäftlichen Mails. Filme oder Musik streamen erst 22 Prozent mit ihren mobilen Geräten. 57 Prozent der mobilen Surfer sind mehrmals täglich im Netz unterwegs.

Die Mehrheit (48 Prozent) würde sich für ein Smartphone entscheiden, wenn die Anschaffung eines neuen mobilen Geräts anstünde. 42 Prozent würden ein klassisches Tastenhandy wählen.  



(07.09.12, dpa/tmn)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.