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REISE und PREISE

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Hapag-Lloyd Cruises Hier fahren die neuen Expeditionsschiffe

Hapag-Lloyd Cruises nennt die Routendetails seiner zwei derzeit im Bau befindlichen neuen Expeditionskreuzfahrtschiffe.
Die 13-tägige Jungfernfahrt der »Hanseatic nature« wird im April 2019 von Hamburg nach Lissabon führen, wie die Reederei mitteilt. Die »Hanseatic inspiration« ist im Oktober 2019 auf ihrer ersten Fahrt von Antwerpen nach Teneriffa unterwegs. Beide Neubauten mit Platz für jeweils maximal 230 Passagiere besitzen die höchste Eisklasse, die Fahrgebiete sind entsprechend vielseitig. Das Routenkonzept sieht im europäischen Sommer Fahrten in der Arktis und im europäischen Winter Reisen in der Antarktis vor.

Dazwischen sind die Schiffe auf dem Amazonas, in den chilenischen Fjorden sowie rund um die Azoren und Kapverden unterwegs. Nach vielen Jahren fährt Hapag-Lloyd Cruises erstmals auch wieder auf den Großen Seen in Nordamerika – mit der »Hanseatic inspiration«.

Der Hauptkatalog mit allen Reisen der »Hanseatic nature« und »Hanseatic inspiration« erscheint Ende Januar 2018. Ab dann sind verbindliche Buchungen möglich.

(01.09.2017, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.