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Harte Nummer Viele Deutsche arbeiten bis zum Urlaubsbeginn

Die Deutschen lassen den Urlaub nicht ruhig angehen: Arbeiten bis zum Schluss ist für viele das Motto. Manche starten offenbar direkt aus dem Büro an den Strand. Warum bloß? Vielleicht, weil sie keinen Tag Urlaub verschenken wollen.

Entspannt in den Urlaub starten - das ist für die meisten Deutschen eine Illusion. Mehr als jeder Dritte (35 Prozent) startet ohne einen einzigen Tag Pause an den Urlaubsort und arbeitet zum Teil buchstäblich bis zur letzten Minute vor Urlaubsbeginn.
Nur jeder Fünfte (22 Prozent) nimmt sich zwei oder drei Tage Zeit zum Herunterkommen und Kofferpacken. Ebenfalls jeder Dritte (33 Prozent) hat gerade mal einen Tag Zeit zur Vorbereitung auf den Urlaub. Das sind Ergebnisse einer repräsentativen Studie der Stiftung für Zukunftsfragen.
Zwei Drittel (67 Prozent) haben bis zum Schluss noch einiges um die Ohren und gar keinen oder maximal einen Tag Luft. Bei den Hausfrauen sind es 88, bei den Selbstständigen 84 Prozent. Von den Angestellten starten 65, von den Beamten 60 und den Arbeitern 57 Prozent annähernd direkt in den Urlaub. Aber warum diese Hektik? Schließlich gehört Deutschland mit im Schnitt 28 Tagen im Jahr zu den Ländern meisten Urlaubstagen überhaupt. Und die Dauer des Urlaubs sinkt - 1980 waren es noch 18 Tagen, im vergangenen Jahr gerade mal 12.
Für viele scheint ein freier Tag vor Urlaubsbeginn allerdings schon ein verschenkter Urlaubstag zu sein, vermutet Prof. Ulrich Reinhardt, Wissenschaftlicher Leiter der Stiftung. Außerdem scheinen sich viele Arbeitnehmer am Arbeitsplatz für unersetzlich zu halten. Ganz falsch, findet Reinhardt: Viel besser sei, es langsam und entspannt anzugehen und schon an den freien Tagen vor der Abreise in den Urlaub spät zu frühstücken, mittags zu schlafen und nachmittags in Ruhe ein Buch zu lesen.
Und auch die Rückkehr aus dem Urlaub ist eher stressig. Sich Zeit fürs Ankommen zu nehmen, die Koffer in Ruhe auszupacken oder sogar die Urlaubsfotos schon einmal anzusehen, ist für die meisten nicht drin: Mehr als jeder zweite Deutsche ist spätestens 36 Stunden wieder voll im Alltag angekommen. So sind 75 Prozent der Selbstständigen wieder bei der Arbeit, 49 Prozent der Arbeiter und 38 Prozent der Angestellten.
Von den Hausfrauen gaben 87 Prozent an, dann schon wieder zu arbeiten und zum Beispiel die Wäsche zu waschen. Zur Erhebung der Daten wurden mehr als 4000 Bundesbürger ab 14 Jahren in persönlichen Befragungen interviewt.

(30.06.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.