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REISE und PREISE

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Ralf Hirschberger / dpa

Hepatitis An Impfung vor Reisen in Mittelmeerländer denken

Das Hepatitis-A-Virus ist in den Mittelmeer-Ländern stark verbreitet. Übertragen wird es meist durch verunreinigtes Essen und Trinken. Die Deutsche Leberstiftung rät Urlaubern, die dorthin reisen, zu einer Impfung.

Wer Urlaub in der Mittelmeerregion macht, lässt sich vor der Abreise am besten gegen Hepatitis A impfen. Dieses Virus ist im Mittelmeerraum - wie in den Tropen - weit verbreitet, erklärt die Deutsche Leberstiftung.

Eine Hepatitis-A-Infektion zähle daher zu den typischen Reisekrankheiten. Das Virus wird zum Beispiel beim Verzehr von zu wenig gegartem Gemüse oder durch das Trinken von verunreinigtem Wasser übertragen.

Urlauber glaubten oft, durch den Aufenthalt in einer abgeschlossenen Hotelanlage vor einer Infektion geschützt zu sein - doch das sei nicht der Fall. Hepatitis A heilt bei gesunden Menschen von selbst aus, kann aber bei älteren und bereits kranken Personen zu Leberversagen führen, warnt die Stiftung.

Urlauber können sich mit einer Kombiimpfung sowohl gegen Hepatitis A als auch Hepatitis B schützen. Anders als Hepatitis A wird Hepatitis B durch Körpersekrete wie Blut, Sperma und Speichel übertragen. Eine Infektion kann gefährlich für die Leber werden. Die Kombiimpfung schützt der Stiftung zufolge mehrere Jahre gegen eine Infektion mit den Viren. Dabei werden die ersten beiden Spritzen im Abstand von einem Monat gegeben, eine dritte Spritze nach weiteren sechs Monaten.

(10.06.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.