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Höhere Gewalt Bei Flugausfall wegen Ufo gibtes keinen Schadenersatz

In Bremen ist ein unbekanntes Flugobjekt gesichtet worden - aus Sicherheitsgründen fielen dadurch mehrere Flüge aus. Passagieren steht in einem solchen Fall aber keine Entschädigung zu.

Fällt ein Flug wegen eines unbekannten Flugobjekts (Ufo) am Himmel aus, haben die Passagiere keinen Anspruch auf Entschädigung. Muss die Airline einen Flug stornieren, weil auf dem Radar ein unbekannter Punkt auftaucht, den die Flugsicherung als mögliches Sicherheitsproblem einstuft, handelt es sich um höhere Gewalt. Das sagt Dunja Richter von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg in Stuttgart. Laut EU-Recht haben die Fluggäste dann keinen Anspruch auf Schadenersatz.
In diese Lage kamen am Montag (6. Januar) Passagiere, die vom Flughafen in Bremen abfliegen wollten. Mehrere Flüge fielen aus, weil die Flugsicherung ein fliegendes »Etwas« auf dem Radar entdeckte, das sie nicht erklären konnte. Möglicherweise war es ein »drohnen- oder ballonartiges Fluggerät«, sagte ein Sprecher der Polizei. Was tatsächlich am Himmel war, ist laut Richter für die Ansprüche der Passagiere irrelevant. Entscheidend ist, dass die Flüge wegen eines Sicherheitsrisikos ausfielen.

(xx.01.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.