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Hohe Kosten Geld sollte erst im Auslandgewechselt werden

Sich für eine USA-Reise Dollar in Deutschland zu beschaffen, ist keine gute Idee. Die Kosten sind hoch. Besser ist es, das Geld erst im Ausland in die passende Währung zu tauschen.

Urlauber sollten ihr Geld nicht in Deutschland, sondern erst im Zielland in die Landeswährung umtauschen. »Die Kosten für die Bereitstellung der Währung in Deutschland sind hoch, das lohnt sich nicht«, sagt Erk Schaarschmidt von der Verbraucherzentrale Brandenburg. »Es ist besser, wenn man vor Ort in eine Wechselstube geht«, rät der Finanzexperte. Alternativ können Urlauber natürlich auch mit einer Kreditkarte am Automaten Geld in der Landeswährung abheben. Dann sollten sie sich aber vorher bei ihrer Bank informieren, ob und in welcher Höhe dafür Gebühren anfallen.
Beim Abheben mit der Kreditkarte sollten Reisende die Abbuchungen nicht in Euro, sondern in der Fremdwährung vornehmen lassen, empfiehlt Schaarschmidt. Die Automatenbetreiber verlangen nämlich häufig hohe Umrechnungskosten. »Das ist manchmal eine Art Abzocke, weil ungünstige Währungskurse angelegt werden«. Auf dem Bildschirm erscheint nach der Bestätigung der Auszahlung die Frage: Wollen Sie die Abrechnung in Euro? »Wenn man da auf 'Ja' klickt, hat man die teure Variante gewählt«, erklärt der Verbraucherschützer.
Grundsätzlich spricht Schaarschmidt zufolge nichts gegen größere Mengen an Euro-Bargeld in der Reisekasse, die dann vor Ort nach und nach getauscht werden. »Das liegt natürlich etwas im Auge des Betrachters«. Manchen kämen 800 Euro viel vor, anderen nicht. Wichtig sei in jedem Fall, das Geld sicher am besten an verschiedenen Orten zu verstauen. Der Gesamtbetrag darf außerdem nicht die maximale Grenze der Deviseneinfuhr überschreiten. Reiseschecks bewertet der Verbraucherschützer eher als »Notfall-Lösung«.

(28.10.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.