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Handtücher im Hotel

 

Handtücher im Hotel

Hotel buchenWie viele Handtücher muss ein Hotel bereitstellen?

Hotelgäste freuen sich, wenn mehrere Handtücher zur Verfügung stehen. Doch wie viele muss ein Hotel bereitstellen?

Zwei große, zwei mittlere, zwei kleine: In vielen Hotels bekommen die Gäste mehrere Handtücher in verschiedenen Größen. In manchem Haus ist das Angebot dagegen eher dürftig. Ist irgendwo vorgegeben, wie viele Handtücher es sein müssen? Zumindest für deutsche Hotels lautet die Antwort: ja.

In Deutschland muss ein Ein-Sterne-Hotel mindestens ein Badetuch pro Person bereitlegen. Und in einer Unterkunft, die mit zwei Sternen ausgezeichnet wurde, muss es zusätzlich ein Handtuch pro Person sein. Das geht aus dem Kriterienkatalog für die Klassifizierung deutscher Hotels hervor. Aber in Drei-, Vier- oder Fünf-Sterne-Hotels müssen demnach nicht zwingend weitere Handtücher hinzukommen.

Bei den genannten Regeln handelt es sich um Mindestanforderungen. Was die Hotels darüber hinaus ihren Gästen standardmäßig oder auf Wunsch zur Verfügung stellten, liege in deren Ermessen, informiert der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Dehoga. Ein Luxushotel kann also auch acht Handtücher pro Gast auslegen, muss dies aber nicht.

(05.07.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.