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REISE und PREISE

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Christian Charisius / dpa

Hotel-Kategorie Minibar immer seltener in Vier-Sterne-Hotels

Bier, Schnaps, Wein und Softdrinks: In einer Minibar stehen gekühlte Getränke. Noch - denn der Trend ist rückläufig. Nur in Fünf-Sterne-Hotels lebt die Minibar pflichtmäßig weiter.

Lange gehörte die Minibar im Hotel zur absoluten Standardausstattung - doch sie befindet sich auf dem Rückzug. »Es gibt den Trend, dass auf die Minibar heute eher verzichtet wird«, bestätigt der Sprecher des Hotel- und Gaststättenverbands Dehoga, Christopher Lück.

Das betrifft vor allem die Vier-Sterne-Hotels. Denn in den Häusern geringerer Kategorie war die Minibar nie zwingend, und in Fünf-Sterne-Hotels ist sie weiterhin Pflicht.

Vier-Sterne-Hoteliers haben seit der neuen Sterne-Klassifizierung von 2015 zwei Möglichkeiten, die Minibar zu ersetzen: Entweder sie bieten einen 16-Stunden-Zimmerservice an oder eine Maxibar auf jeder Etage, also einen Getränkeautomaten. Dann ist das Vier-Sterne-Kriterium ebenfalls erfüllt. »Diese Flexibilität wünschen sich die Gäste«, sagt Lück. Vor 2015 konnte lediglich ein 24-Stunden-Service die Minibar ersetzen. In welcher Größenordnung die Hotels nun auf die Minibar verzichten, dazu gebe es allerdings keine genauen Zahlen.

(07.07.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.