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Der Widerruf einer Hotelbuchung ist ausgeschlossen. In der Regel müssen Stornogebühren gezahlt werden

 

Der Widerruf einer Hotelbuchung ist ausgeschlossen. In der Regel müssen Stornogebühren gezahlt werden

HotelbuchungenBereits gebuchtes Zimmer kostenlos stornieren?

Ein Hotelzimmer ist über das Internet schnell gebucht. Nur ärgerlich, wenn man kurz darauf ein besseres Angebot entdeckt. Kann eine Buchung in dem Fall widerrufen werden?

Wer im Internet etwas kauft, hat in der Regel ein Widerrufsrecht. Innerhalb von 14 Tagen kann der Kunde die Ware zurückgeben und bekommt das gezahlte Geld zurück. Für die Buchung eines Hotelzimmers gilt dies jedoch nicht. Der Widerruf einer Hotelbuchung ist ausgeschlossen, erklärt das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl. Der Grund: Es handelt sich um einen Beherbergungsvertrag. Es macht keinen Unterschied, ob das Hotelzimmer online, im Reisebüro oder direkt vor Ort gebucht wird. Wer also ein Hotelzimmer gebucht hat und den Vertrag kündigt, muss in der Regel Stornogebühren zahlen. Ausnahme: Es wurde vertraglich vereinbart, dass der Preis für das Zimmer nicht gezahlt werden muss. So handhaben es zum Beispiel große Buchungsportale bei vielen Angeboten, häufig bis zu einem bestimmten Zeitpunkt vor Anreise. Ist die Reise nicht möglich, sollte man so schnell wie möglich die Buchung stornieren, rät das Verbraucherzentrum. Tipp: Im Zweifel noch einmal im Hotel anrufen – und auf Kulanz des Hauses setzen. In Deutschland gesetzlich vorgeschrieben ist zudem, dass ersparte Aufwendungen vom zu zahlenden Preis abgezogen werden, wenn der Gast nicht erscheint. Kann das Zimmer zum gleichen Preis an einen anderen Urlauber vermietet werden, muss der Gast, der zuvor storniert hat, nicht zahlen. Das Problem: Die Beweislast liegt beim Kunden.


(31.07.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.