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Hotels Zimmerpreise in Europa sinken im Herbst

In zahlreichen europäischen Städten sind Hotelübernachtungen im November günstiger geworden.

Hotelübernachtungen in Europa sind günstiger geworden: Im Schnitt sanken die Preise um 12 Prozent. Damit liege der Preis für eine Nacht in einem normalen Doppelzimmer jetzt bei durchschnittlich 112 Euro. Besonders in Südeuropa sei das Übernachten deutlich günstiger geworden. Den größten Preissturz gab es in Venedig, wo der Wert um 44 Prozent auf im Schnitt 145 Euro gesunken sei. Gleich danach folgen Rom mit jetzt 116 Euro (minus 31 Prozent) und Florenz mit 106 Euro (minus 30 Prozent).

In Deutschland senkten die Hotels ihre Preise im November um durchschnittlich 9 Prozent auf 105 Euro. Den größten Rückgang gab es in Frankfurt am Main mit minus 26 Prozent (102 Euro), in München mit minus 15 Prozent (123 Euro) und in Köln mit minus 14 Prozent (118 Euro). Deutlich teurer seien dagegen die Nächte in der Messestadt Hannover geworden. Hier stiegen die Preise im Durchschnitt um 39 Prozent auf 122 Euro

(10.11.11, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.