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Hotelsuche im Test Metasuchmaschinen besserals Hotelportale

Viele suchen ihr Hotelzimmer mittlerweile im Internet. Doch dort tummeln sich unzählige Anbieter. Ein Test hat nun ergeben, dass sogenannte Metasuchmaschinen günstigere Ergebnisse liefern.

Bei der Bettensuche im Internet liefern sogenannte Metasuchmaschinen in der Regel bessere Ergebnisse als Hotelportale. Zu diesem Ergebnis kommt die Redaktion der Zeitschrift »Guter Rat« (Ausgabe 4/14) in einem Vergleich. Hierfür haben die Tester die Ergebnisse der vier größten Metasuchmaschinen am deutschen Markt mit denen der beiden größten Hotelportale verglichen. Demnach bieten Metasuchmaschinen vergleichbare Hotels in ähnlicher Lage zwischen 15 und 30 Prozent günstiger an als die Hotelportale. Letztere zeigen ledigliche eigene Angebote an, während Suchmaschinen die Ergebnisse verschiedener Anbieter auswerten.
Am besten schnitt laut »Guter Rat« das Portal Check24 ab, zu bemängeln sei hier lediglich die Kartenübersicht. Hotelscombined.de liefere ebenfalls günstige Ergebnisse, allerdings sei die Ergebnisanzeige zu unübersichtlich. Am komfortabelsten sei die Suche bei Trivago.de, das Portal liefere jedoch nicht immer preiswerte Angebote, so das Urteil der Tester.

(20.03.14, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.