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REISE und PREISE

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Cristobal Herrera

Hurrikan Matthew Wer seine Reise kostenlos stornieren kann

Über mehrere Karibikinseln ist der Wirbelsturm bereits hinweggezogen, nun ist »Matthew« auf dem Weg in den Südosten der USA. Urlauber haben meist die Möglichkeit, eine Reise dorthin kostenlos zu stornieren.

Hurrikan Matthew zieht weiter: Urlauber können eine geplante Reise kostenlos stornieren, wenn sie in ein Gebiet fahren, in dem der Wirbelsturm mit erheblicher Wahrscheinlichkeit erwartet wird. Das teilt der ADAC mit. Hurrikan «Matthew» hat bereits die Bahamas getroffen. Der Wirbelsturm der Kategorie 3 mit Windgeschwindigkeiten von 185 Kilometern pro Stunde zog am Mittwochabend (Ortszeit) über die Inselgruppe in der nördlichen Karibik hinweg. Laut einer Prognose des National Hurricane Centre der USA soll Hurrikan Matthew am Freitag (7. Oktober) an der Ostküste des US-Bundesstaats Florida vorbeiziehen. Reisende sollten sich vorab bei der Fluggesellschaft oder dem Veranstalter über die aktuelle Lage vor Ort erkundigen. Weitere Informationsquellen sind das Auswärtige Amt, sowie das National Hurricane Centre der USA.

(06.10.2016, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.