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REISE und PREISE

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Hurtigrouten.de

Hurtigruten Neues Expeditionsschiff fährt in die Antarktis

Das im Bau befindliche neue Expeditionsschiff »Roald Amundsen« von Hurtigruten wird in der Saison 2018/19 in der Antarktis unterwegs sein.

Drei Schiffe der Flotte werden dann den weißen Kontinent anfahren, teilte die norwegische Reederei mit. Auch die MS »Fram« und MS »Midnatsol« fahren in der Antarktis. Hurtigruten lässt derzeit zwei neue Expeditionsschiffe mit Platz für je rund 600 Passagiere bauen. Die »Roald Amundsen« soll im Sommer 2018 fertig werden, die »Fridtjof Nansen« im Sommer 2019.

Hurtigruten ist vor allem bekannt für seine Postschiffreisen entlang der norwegischen Küste. Im Programm für die Kreuzfahrtsaison 2018/19 finden sich neue Fahrgebiete: die Karibik, die US-Atlantikküste und das arktische Kanada. Insgesamt stehen mehr als 200 Destinationen in 28 Ländern im Fahrplan der Flotte, darunter 32 neue Ziele.

(28.11.16, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.