fbpx

Hygiene-Tests Bereits fünf Kreuzfahrtschiffe rasseln durch

Ihre Urteile fürchten Reedereien: Das Center for Disease Control and Prevention (CDC) führt regelmäßig Hygiene-Tests an Bord von Kreuzfahrtschiffen durch.

Dabei verteilt die US-Gesundheitsbehörde nach ihren Untersuchungen maximal 100 Punkte, ein Schiff muss aber mindestens 86 Punkte bekommen, um ohne Warnung weiter fahren zu können.
Bei schlechten Testergebnissen können die Schiffseigner nachbessern. Kommt es zu wiederholten Verstößen gegen die Bordhygiene, dürfen solche Schiffe keine US-Häfen mehr anlaufen.
2013 rasselten bereits fünf Cruise Liner durch die Prüfungen: »Carnival Fascination« (84 Punkte), »Seadream III« (84), »Celebrity Summit« (81), »Golden Princess« (81) und »Celebrity Century« (78). Insgesamt nahm das CDC in diesem Jahr bereits 35 Kreuzfahrtschiffe unter die Lupe, drei erreichten die volle Punktzahl 100: »Oasis of the Seas«, »Carnival Sensation« und »Eurodam«.

(23.04.13, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.