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Icelandair Höhere Frequenzen und neue Ziele in Nordamerika

Frequenzerhöhungen und neue Ziele bei Icelandair: Mit Mai startet der Sommerflugplan 2016, der bis Oktober 2016 gültig ist. Von Deutschland und der Schweiz aus gelangen Reisende je nach Abflughafen bis zu sieben Mal pro Woche nach Island. Von dort bietet die Airline direkte Umsteigemöglichkeiten nach Nordamerika – zu insgesamt 16 Zielen in den USA und in Kanada.

Ganz neu im Programm sind Chicago und Montreal, die bis zu vier Mal wöchentlich angeflogen werden. Wie in den Vorjahren erhöht Icelandair auch im Sommerflugplan 2016 die Frequenzen: So geht es von Frankfurt aus in der Hochsaison von Mai bis September sogar bis zu zweimal täglich nach Island und von dort zu ausgewählten Nordamerikazielen. Passagiere aus München gelangen bis zu sieben Mal wöchentlich nach Keflavik (KEF), den Heimatflughafen von Icelandair. Von Hamburg aus geht es bis zu viermal pro Woche nach Island und weiter in die USA und nach Kanada, einmal mehr als noch im Sommer 2015. Auch in der Schweiz wurden die Frequenzen erhöht: Gelangten 2015 Reisende aus Zürich noch sechsmal wöchentlich in den zweitgrößten Inselstaat Europas, so können sie im Sommer 2016 in der Hochsaison täglich in eine Icelandair-Maschine steigen. Von Genf aus wird die Frequenz von zwei (Sommer 2015) auf vier (Sommer 2016) wöchentliche Flüge erhöht.

Auch in Nordamerika bewegt die Airline einiges: Portland wird von Mai bis Oktober bis zu dreimal pro Woche bedient – einmal mehr als noch im vergangenen Sommer. Zudem erweitern zwei Neuzugänge das stetig wachsende Portfolio des isländischen Carriers: Die 10-Millionen-Metropole Chicago, drittgrößte Stadt der USA, wird ab Mai von Deutschland und der Schweiz aus ganzjährig bis zu viermal wöchentlich angeflogen. Auch nach Montreal, der zweitgrößten Stadt Kanadas, gibt es zwischen Mai und Oktober 2016 bis zu vier wöchentliche Flüge von Deutschland und der Schweiz aus.

Im Sommer 2016 gelangen Reisende über Keflavik nach New York (JFK und EWR), Anchorage, Boston, Chicago, Denver, Minneapolis, Orlando, Portland, Seattle und Washington D.C. in den USA sowie Edmonton, Halifax, Montreal, Toronto und Vancouver in Kanada. Icelandair punktet dabei mit kurzen Umsteigezeiten von 60 bis 90 Minuten am modernen Flughafen Keflavik sowie der Möglichkeit, bereits in der Economy Class zwei Gepäckstücke à 23 Kilogramm mitzunehmen. Zudem reisen Passagiere, von Nordamerika kommend, bereits in Keflavik schnell in den Schengenraum ein und können in Island einen kostenlosen Stopover für bis zu sieben Nächte einlegen, ohne dass sich der Flugpreis erhöht.

(14.10.2015, rp)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)