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Icelandair Mit Icelandair-Mitarbeitern Island erleben

Island, die nordische Insel aus Feuer und Eis, lockt als außergewöhnliches Zwischenziel auf dem Weg nach Nordamerika. Icelandair-Passagiere, die das Eiland im Atlantik auf besonders authentische Weise entdecken möchten, können dies ab sofort mit ihrem persönlichen „Stopover Buddy“.

Im Rahmen der globalen Kampagne #MyStopover zeigen Icelandair-Mitarbeiter Reisenden „ihr“ kulinarisches, kulturelles oder sportliches Island. Die Aktion ist Teil der 2014 gestarteten internationalen Kampagne, die unter dem Motto „Some airlines give you miles, Icelandair gives you time.“ auf die einmalige Stopover-Möglichkeit von Icelandair aufmerksam machen möchte. So können alle Reisenden auf Transatlantik-Strecken einen Aufenthalt bis zu sieben Nächten in Island genießen, ohne dass sich der Flugpreis erhöht.
 
Die Deutschen reisen zwar gern – Tourist aber möchten sie nicht unbedingt sein: Zu diesem Ergebnis kam eine von Mortar London im Auftrag von Icelandair durchgeführte Studie, in der 78 Prozent der Befragten zugaben, nur ungern als Tourist erkannt zu werden. Stattdessen bevorzugen Reisende, Land und Leute auf authentische Weise kennenzulernen. Genau das können Icelandair-Passagiere, die einen Stopover in Island einlegen, nun mit dem neuen Stopover Buddy Service. Bis einschließlich 30. April 2016 können sie bei Flugbuchungen einen persönlichen Icelandair-Begleiter anfragen. Dieser verbringt mit den Reisenden einen Tag in Island und ermöglicht ein besonderes Erlebnis auf der Insel im Atlantik. Zur Auswahl stehen dabei zahlreiche Buddys mit den Themenschwerpunkten Abenteuer, Kultur, Kulinarik, Gesundheit, Lifestyle und Natur: Birkir, CEO von Icelandair, zeigt beispielsweise Islands Skiwelt abseits der gängigen Skigebiete, während Fitnessfans mit Dagur, der seit 30 Jahren in der IT-Abteilung arbeitet, über Stock und Stein, Schneefelder und Lavalandschaften joggen können. Besonders Wagemutige wählen Sigrun als Buddy. Die Pilotin nimmt Reisende mit auf eine Downhill-Tour in den vereisten isländischen Bergen. Wellness mal anders gibt’s mit Margret, seit 30 Jahren Flugbegleiterin bei Icelandair: Sie springt mit Stopover-Passagieren in zahlreiche geothermale Quellen, während mit Inga traditionelle, frische isländische Fischgerichte gekocht werden.
 
Birkir Hólm Guðnason, CEO Icelandair:„Gemeinsam haben wir den Stopover Buddy Service ausgearbeitet und besondere Interessen, Hobbys und lokales Wissen unserer Mitarbeiter gesammelt, um Reisenden eine einzigartige und individuelle Erfahrung bieten zu können. Die Icelandair-Buddys freuen sich darauf, Passagieren einen Teil ihres Lebens zu zeigen und ihnen dadurch eine authentische Zeit während ihres Stopovers in Island zu ermöglichen.“
 
Der Stopover Buddy Service kann zwischen 2. Februar und 30. April 2016 von Icelandair-Transatlantikpassagieren gebucht werden. Dabei ist der Zwischenstopp nicht einmal ein Umweg: Dank Islands einzigartiger Lage zwischen Nordamerika und Europa ist ein Stopover auf dem bezaubernden Eiland eine willkommene Ergänzung zu einem Nordamerikaaufenthalt. Derzeit steuert Icelandair 16 Ziele in den USA und Kanada an. Die Buddy-Trips sind für Stopover-Passagiere kostenlos (exklusive persönliche Ausgaben und Eintritte). Die Buddys verbringen dabei jeweils einen Tag mit den Islandbesuchern. Nähere Informationen zum Stopover Buddy Service gibt es unter www.icelandair.de/stopover-buddy. Interessierte finden dort auch die Videos, in denen die Buddys vorgestellt werden.
 
 
(07.02.2016, dpa/tmn)


Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)