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Impfen Risiko reist mit

Touristen sind gut beraten, sich bei Reisen in den »Meningitis-Gürtel« gegen Meningokokken impfen zu lassen.

Die Risikoregion zieht sich vom Senegal bis Äthiopien quer durch Afrika. Auch in Burundi, Ruanda, Tansania und Nigeria droht – so der Bundesverband Deutscher Internisten (BDI) - eine Ansteckung mit dem Erreger von Hirnhautentzündungen und Blutvergiftungen.

Ebenso durch Tröpfcheninfektion wird die Lepra übertragen. Doch Urlauber in Kenia, Brasilien oder Indien, wo die Krankheit noch immer weit verbreitet ist, brauchen sich nicht vor einer Infektion zu fürchten. Um sich anzustecken, so die Deutsche Lepra- und Tuberkulosehilfe (DAHW), müssten sich Reisende über Wochen mit nicht behandelten Kranken aufhalten.   

Einen dramatischen Anstieg von Denguefieber – die Virusinfektion wird durch Mücken übertragen – meldet das Centrum für Reisemedizin (CRM) aus drei südamerikanischen Ländern. In Peru besonders stark betroffen seien die Regenwaldregion Loreto mit der Hauptstadt Iquitos, in Bolivien das Departement Beni und in Brasilien der Bundesstaat Paraná. Gegen das Denguefieber gibt es keinen wirksamen Impfstoff, Reisende nehmen am besten Sprays und Moskitonetz mit und bedecken die Haut.   


(02.02.2011, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.