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»In die Irre geführt« Wie ein neues Portal durch dieHintertür an Kunden kommt

Ein neues Portal verspricht Urlaubern Hilfe bei Reiseärger. Es bietet Verbrauchern an, sich gratis Fragen zum Reiserecht von einem Anwalt schriftlich klären zu lassen.

Danach hätten die Nutzer dann »die Möglichkeit, eine Reise auf dem Portal zu buchen«, wirbt Deutschlands fünftgrößter Reiseveranstalter Alltours, der hinter der - öffentlich einsehbaren - Facebook-Seite Ferienretter.de steht.
Juristen sehen das Projekt (»Täglich stehen über eine Million Reiseangebote zur Verfügung«) kritisch. Es werde verschleiert, dass die Rechtsberatung zur Bewerbung von Reiseleistungen erfolgt, heißt es aus einer namhaften Berliner Kanzlei. Der Verbraucher werde durch die Einschaltung des Rechtsanwaltes »unsachlich beeinflusst« – und »in die Irre geführt«. Dabei würde eine individuelle kostenlose anwaltliche Beratung suggeriert. Doch Konsumenten erhielten nur »generalisierende Antworten zu reiserechtlichen Fragen«.
Als »intransparent« stufen die Rechtsexperten auch die Verantwortungssphären ein. Denn nicht nur der Rat gebende Anwalt aus Offenbach zeichnet verantwortlich, sondern auch die Duisburger Ferienfirma über ihre Tochter Alltours Reiseportal GmbH. Als »Ferienretter« verstoße der Anwalt zudem gegen das Sachlichkeitsgebot.
»Die inhaltlichen Beschränkungen für die Rechtsauskunft entkernen diese weitgehend«, heißt in der Stellungnahme weiter. Grund: Die um Rat suchenden Urlauber entbinden nicht nur den Anwalt von seiner Schweigepflicht. Sie willigen auch ein, dass das Portal Auskunftsanfragen zurückweisen, redaktionell nachbearbeiten oder löschen kann.
Um an Kunden zu kommen, rührt die Internetplattform nun gezielt die Werbetrommel. »Nackte Tatsachen können für den Reiseveranstalter teuer werden«, heißt in einer ersten Pressemitteilung, überraschenderweise abgeschickt von der Muttergesellschaft.
Darin nimmt die Alltours Flugreisen GmbH – sie zählt pro Jahr mehr als 1,8 Millionen Kunden - Bezug auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt, vor dem der Fall eines erbosten Ehepaares verhandelt wurde. Weil das Reiseunternehmen die beiden Kuba-Urlauber gegen ihren Willen in einem Hotel mit FKK-Betrieb unterbrachte, musste es teilweise den Reisepreis erstatten und Schadensersatz bezahlen. Das Urteil (Aktenzeichen 16 U 143/02) ist fast elf Jahre alt: Es wurde am 20. März 2003 gefällt.

(09.03.14, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.