fbpx
Sport am Strand: Aktive Urlauber sind für die Reiseveranstalter eine wichtige Zielgruppe.

Sport am Strand: Aktive Urlauber sind für die Reiseveranstalter eine wichtige Zielgruppe.

Foto: Neckermann

Individuelles Reisen Urlaub für jede Zielgruppe

Familienurlaub, Wellness, Best Ager oder Homosexuelle: Die großen Reiseveranstalter schneiden ihre Angebote immer mehr auf unterschiedliche Zielgruppen zu. 

Classic, Nature, Beach, Scene, Premium, Family, Balance, Vital: Das ist nur eine kleine Auswahl der Kategorien, in die Touristiker derzeit die Urlauber einordnen. »Das Produkt Reise wird immer zielgruppenspezifischer«, sagt Sibylle Zeuch vom Deutschen Reiseverband (DRV). Das schlägt sich in neuen Hotelkonzepten und in den Katalogen nieder.

Den Auftakt machte im vergangenen Jahr Thomas Cook mit seinen »Erlebniswelten«. Familywelt, Balancewelt, Vitalwelt, Sportwelt, XPeriencewelt lauten die Titel. Im Katalog finden sich zu den einzelnen Kategorien geeignete Hotels. Tui hat nun nachgezogen und noch zwei Welten mehr für seine »Reisewelten« obendrauf gepackt: Classic, Beach, Nature, Scene, Lifestyle, Premium und Vital heißen hier die Labels.

Die Rewe-Pauschaltouristikmarken arbeiten zwar noch nicht mit dem Weltenkonzept. Doch ITS bringt für den kommenden Sommer erstmals einen eigenen Familienkatalog mit rund 120 Hotels heraus. Jahn Reisen hat eine Produktlinie für Familien aufgelegt - neben Wellness und Select.

»Wirklich neu ist der Trend eigentlich nicht«, gibt Ulf Sonntag vom Institut für Tourismus und Bäderforschung in Nordeuropa in Kiel zu bedenken. »Es gibt aber einen Trend, es verstärkt bei der Kundenansprache zu nutzen.« Ein Weg dabei seien Labels in Katalogen wie »grüner Urlaub« oder »Familie«, ein anderer in Anzeigen eine bestimmte Tonalität zu treffen.

Dabei arbeiten die Reiseveranstalter immer häufiger auch mit wissenschaftlichen Methoden. Allen voran die sogenannte Sinus-Studie erfreut sich dabei großer Beliebtheit. Anhand soziokultureller Milieus erforschen die Touristiker, ob sie für alle relevanten Zielgruppen passende Angebote haben. Auch in der Werbung für Reisen ist der Sinus-Ansatz weit verbreitet. »Wie muss ich welche Zielgruppe ansprechen, damit sie bei mir ihren Urlaub bucht?«, nennt Sonntag die wichtigste Frage.

Ein reiner Werbegag also? Oder haben die Themenwelten und Labels einen Nutzen für den Kunden? »Urlauber profitieren gleich mehrfach«, ist Oliver Dörschuck, Touristikchef bei Tui, überzeugt. Erstens fänden Kunden darin nur die besten Hotels mit hohen Qualitätsstandards. Denn die darin aufgenommenen Hotels müssten harte Auswahlkriterien erfüllen. Zum anderen könne sich der Urlauber zielsicher in der Fülle der Angebote orientieren und das passende Hotel finden, ohne sich durch den Dschungel zahlloser Angebote zu kämpfen.

Orientierung ist auch für DRV-Sprecherin Zeuch der wichtigste Vorteil: »Die Urlauber fragen auf jeden Fall immer stärker nach solchen Angeboten. Sie wollen in einem Land genau das Hotel finden, das ihre Bedürfnisse am besten erfüllt.« Das sieht Rewe-Pauschaltouristik-Sprecher Christian Weßels ähnlich: »Orientierung für Kunden ist immer wichtiger in Zeiten einer immer größeren Informationsflut.«

Aber die Reiseveranstalter machen keinen Hehl daraus, dass die neuen Produktwelten auch den Unternehmen einen deutlichen Vorteil bringt: »Die Veranstalter wollen sich mit solchen Angeboten immer deutlicher im Wettbewerb positionieren«, so Zeuch. Mathias Brandes, Sprecher von Thomas Cook/Neckermann, formuliert es so: »Wir wollen beim Kunden eine Bindung erzeugen, um aus dem Preiswettbewerb herauszukommen. Wenn ein Hotel von allen angeboten wird, ist nur Preis das Entscheidungskriterium.«

Am Markt müssen die Reiseveranstalter mit ihren Welten offenbar noch Überzeugungsarbeit leisten. Laut einer Umfrage der Fachzeitschrift »Travel one« finden nur 22 Prozent der Reisebüro-Mitarbeiter die thematisch orientierte Kundenansprache sinnvoll - 78 Prozent sind eher skeptisch.

Kein Wunder, steckt hinter den neuen Produktwelten doch auch ein erster Ansatz, um das alte Destinationsprinzip aufzubrechen. Bisher entschieden sich die Urlauber erst für eine Region, gingen dann ins Reisebüro und besorgten sich den entsprechenden Katalog. Die Tui-Billigmarke 1-2-fly bricht mit dieser Tradition im kommenden Sommer erstmals. Der Veranstalter bringt nur noch Zielgruppenkataloge heraus. »Fly4Family« richtet sich an Familien, »Fly2Relax» an Singles und Paare, »Fly4Friends« an Spaß- und Aktivurlauber. Von den großen Veranstaltern hat sich laut Sibylle Zeuch dennoch bislang keiner grundsätzlich von der klassischen Einteilung der Kataloge in Zielregionen getrennt.

(03.12.2012, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.