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Der Vulkan Mount Agung auf Bali hat nach einer erneuten Eruption Asche hunderte Meter hoch in die Luft geschleudert. Die Behörden haben die höchste Alarmstufe ausrufen lassen.

Der Vulkan Mount Agung auf Bali hat nach einer erneuten Eruption Asche hunderte Meter hoch in die Luft geschleudert. Die Behörden haben die höchste Alarmstufe ausrufen lassen.

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Indonesien Bali fürchtet gewaltigen Vulkanausbruch

Auf Bali rumort der Vulkan Gunung Agung enorm. Befürchtet wird, dass er zu einem gewaltigen Ausbruch kommt. Die meisten Urlauber – darunter auch viele Deutsche – sind zwar in Sicherheit, sitzen aber fest. 

Große Angst vor dem Vulkan: Auf der indonesischen Ferieninsel Bali wird ein gewaltiger Ausbruch des Mount Agung befürchtet. Nach einer Reihe von kleineren Eruptionen gilt seit Montag rund um den mehr als .3.000 Meter hohen Berg Alarmstufe Rot.

Die indonesischen Behörden forderten 100.000 Menschen auf, sich in Sicherheit zu bringen. Beim letzten großen Ausbruch des Gunung Agung – wie der Vulkan in der Landessprache heißt – hatte es mehr als 1.000 Tote gegeben.
 
Wegen der kilometerhohen Rauchwolke über dem Berg ruht auch der internationale Flugverkehr. Mehrere Tausend Urlauber kommen von der Insel nicht weg. Nach Angaben des Deutschen Reiseverbands (DRV) halten sich aktuell auch mehr als 5.000 deutsche Touristen auf Bali auf. Das Auswärtige Amt empfahl allen Bali-Reisenden, sich mit Fluggesellschaften und Reiseveranstaltern in Verbindung zu setzen.
 
Bereits seit Samstag speit der Vulkan Lava. Der Sprecher der nationalen Katastrophenschutzbehörde, Sutopo Nugroho, sagte: »Die gelegentlichen Explosionen, zusammen mit Flammen, deuten darauf hin, dass eine größere Explosion unmittelbar bevorsteht.« Zudem gingen erste sogenannte Lahars ab. Dabei vermischen sich die oft meterhohen Ablagerungen mit Regenwasser und rasen als Schlamm- und Schuttstrom talwärts. Verletzt wurde nach bisherigen Berichten aber niemand.
 
Trotz aller Warnungen ließen sich auch immer wieder Leute beobachten, die ganz in der Nähe Selfies mit dem Vulkan als Hintergrund machten. Ein französischer Tourist sagte dem Lokalsender Metro TV: »Das ist eine Gelegenheit, die man nur einmal im Leben bekommt. Also habe ich die Chance genutzt.«
 
Schon Mitte September hatten alle Anzeichen auf einen unmittelbar bevorstehenden Ausbruch hingedeutet. Mehr als 130.000 Menschen flohen damals aus ihren Dörfern im näheren Umkreis des Vulkans. Knapp 25.000 leben bis heute in Notunterkünften. Der Vulkan war zuletzt in den Jahren 1963 und 1964 ausgebrochen. Damals kamen etwa 1.200 Menschen ums Leben.
 
Der Gunung Agung liegt mehr als zwei Autostunden von Balis Urlauber-Hochburgen wie Kuta oder Ubud entfernt. Von den mehr als fünf Millionen Touristen, die pro Jahr auf die Insel kommen, sehen ihn die meisten deshalb nur aus der Ferne. Übersetzt heißt er »Hoher Berg« oder »Wunderbarer Berg«. Für gläubige Hindus unter den Balinesen, die große Mehrheit der Inselbevölkerung, ist er der Nabel der Welt – der Ort, wo die Götter wohnen.
 
Vor Abflug nach Bali mit Reiseveranstalter sprechen
 
Wer demnächst als Pauschalurlauber nach Bali reisen will, sollte sich wegen des dort drohenden Vulkanausbruchs an seinen Veranstalter wenden. Das empfiehlt Sabine Fischer-Volk von der Verbraucherzentrale Brandenburg. Auch das Auswärtige Amt in Berlin ruft Touristen in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen zu Indonesien dazu auf, »sich rechtzeitig mit ihren Fluggesellschaften und Reiseunternehmen in Verbindung zu setzen«. Auf der Insel Bali wächst aktuell die Sorge vor einem Ausbruch des Vulkans Mount Agung. Tausende Urlauber saßen am Montag wegen des geschlossenen Flughafens auf Bali fest, darunter geschätzt auch rund 5.000 Deutsche.
 
Sollte eine Reise nicht stattfinden können, können die Urlauber von ihrem Veranstalter ein Alternativangebot verlangen – zum Beispiel eine gleichwertige Reise an einen anderen Ort. »Das würde ich erst einmal empfehlen, dass man kostenlos umbucht«, sagt Fischer-Volk. Auch eine kostenfreie Stornierung sei möglich, wenn Bali das prägende Ziel einer geplanten Reise ist. Schadenersatzansprüche gebe es für die Urlauber aber nicht, da ein Vulkanausbruch höhere Gewalt sei.
 
(27.11.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.