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REISE-PREISE

 

REISE-PREISE

Infektionsgebiete In welchen Ländern eine Gelbfieberimpfung nötig ist

In vielen Ländern braucht man einen Gelbfieberausweis. Diesen benötigt man z.B. in einigen Bundesstaaten Brasiliens.

Brasilien und Paraguay: Beim Grenzübergang zwischen einigen Bundesstaaten Brasiliens und Paraguay müssen Reisende einen internationalen Gelbfieberausweis vorzeigen. Darauf weist das Auswärtige Amt hin. Seit Ende Januar sei für die Einreise aus den brasilianischen Bundesstaaten Bahía, Espírito Santo, Rio de Janeiro und São Paulo sowie für die Ausreise dorthin ein solcher Nachweis erforderlich. Die Gelbfieberimpfung und den internationalen Gelbfieberausweis gibt es nach Auskunft des paraguayischen Gesundheitsministeriums etwa bei staatlichen Regionalkrankenhäusern und der «Décimo Octavo Región Sanitaria» in Asunción.

Sansibar: Bei einer direkten Reise von Europa nach Sansibar ist eine Gelbfieber-Impfung nicht nötig. Nach Angaben des Auswärtigen Amtes weist die tansanische Botschaft zwar auf ihrer Webseite auf eine Impfnotwendigkeit für die Einreise bei der Ankunft aus Europa hin. Die örtlichen Gesundheitsbehörden der teilautonomen Inselgruppe Sansibar sehen das allerdings anders. Demnach ist eine Gelbfieber-Impfung nicht notwendig, wenn sich Urlauber beim Transit weniger als zwölf Stunden in einem Gelbfieber-Gebiet aufhalten oder vom Festland Tansanias per Flugzeug oder Schiff einreisen. Dies werde durch Rückmeldungen von Reisenden bestätigt, schreibt das Auswärtige Amt.

(09.02.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.