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»Dann zeigen Sie mal her« - Von einer Fremden am Flughafen das Handgepäck durchwühlen zu lassen, ist nicht gerade angenehm.

»Dann zeigen Sie mal her« - Von einer Fremden am Flughafen das Handgepäck durchwühlen zu lassen, ist nicht gerade angenehm.

Foto: Markus Scholz

Internationale Flüge Welche Regeln für Handgepäck gelten?

Schuhe ausziehen, Gürtel ablegen, Rucksack öffnen - Sicherheitskontrollen am Flughafen können lästig sein. Die USA wollen ihre Regelungen für Handgepäck ab April ändern.

Was für den Flug mit ins Handgepäck darf, ist international nicht einheitlich geregelt. In der Praxis handhaben die Flughäfen es so, dass immer die im Abflugland geltende Regel beim Einchecken angewandt wird, sagt Hauke Blohm, der bei der Bundespolizei in Potsdam für Luftsicherheit zuständig ist. »Denn Sie müssen ja bei der Landung nicht noch einmal durch die Sicherheitskontrolle.«

Ob Passagiere bei einer Zwischenlandung noch einmal durch die Gepäckkontrolle gehen und möglicherweise Gegenstände abgeben müssen, die noch am Abflughafen erlaubt waren, ist von Land zu Land unterschiedlich. Für Flüge aus den USA mit Zwischenstopp in Deutschland gelte die sogenannte »One Stop Security«-Regel: Das Bodenpersonal kontrolliert die Umsteigenden nicht noch einmal. In Frankreich müssten sie dagegen erneut durch die Kontrolle. Bei Flügen beispielsweise aus Argentinien mit Zwischenlandung in einem EU-Land sei es deshalb immer wieder zu Problemen gekommen.

Flüge aus den USA mit Zwischenstopp in der EU seien dagegen bislang eher unproblematisch gewesen, sagt Blohm. Denn die Regelungen für Handgepäck unterschieden sich kaum. Ab April will die US-amerikanische Flugsicherung TSA die Regeln allerdings lockern: Passagiere dürfen dann Messer mit an Bord nehmen, deren Klinge nicht einrasten kann oder fixiert ist und die kürzer als sechs Zentimeter sowie schmaler als 1,3 Zentimeter ist. Außerdem darf der Griff nicht ergonomisch geformt sein - so lauten auch die Regeln in der EU.

Probleme könnte es aber mit Sportgeräten geben. Baseballschläger sind in der EU grundsätzlich nicht im Handgepäck erlaubt. Die USA gestatten künftig aber Sportgeräte, etwa bis zu zwei Golfschläger, Skistöcke oder Billardqueues und Baseballschläger bis zu 60 Zentimeter Länge und 680 Gramm Gewicht. Das würde bedeuten, dass Passagiere, die in den USA starten und in Deutschland zwischenlanden, von dort aus theoretisch auch mit einem Baseballschläger im Handgepäck weiterfliegen dürften.

Die deutschen Zuständigen planen laut Blohm daher bald Gespräche mit den USA. »Wir haben sehr, sehr engen Kontakt zu denen«, sagt Blohm. Das Ergebnis der Gespräche wird seiner Ansicht nach aber keine erneute Änderung der US-Regelung zur Folge haben. Vermutlich verständigen sich die beiden Behörden darauf, dass Reisende aus den USA in die EU am Abflughafen darauf hingewiesen werden, dass sie Baseballschläger besser nicht mit ins Handgepäck nehmen.

Neue US-Richtlinien (pdf-Format / engl.)

Liste verbotener Gegenstände im Gepäck (pdf-Dokument)

(11.03.2013, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.