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Internet-Buchung Jeder Dritte bucht seine Reisen online

Reiseportale im Internet werden mittlerweile häufiger für Urlaubsbuchungen genutzt als klassische Reisebüros. Zu diesem Ergebnis kommt das Marktforschungsinstitut YouGov in einer repräsentativen Umfrage unter 1002 Teilnehmern.

Etwa jeder dritte Befragte (32 Prozent), der seinen Sommerurlaub schon gebucht hatte, nutzte dafür ein Online-Portal. Den Weg über das Reisebüro oder die Webseite eines Reiseveranstalters gingen jeweils 21 Prozent. Das hat das Kölner Marktforschungsinstitut YouGov erhoben.

Offenbar haben die Reisenden es schon bei der Buchung gern bequem: 71 Prozent entschieden sich für die Online-Variante, weil sie dabei zu Hause bleiben konnten. Außerdem sprechen aus Sicht der Befragten die Vergleichbarkeit der Angebote und die Verfügbarkeit rund um die Uhr für die Portale.

Im Vorteil sind klassische Reiseanbieter eher in Nischen: Nur 17 Prozent der Befragten gaben an, schon einmal eine Rundreise online gebucht zu haben, lediglich 13 Prozent sagten das über eine Kreuzfahrt. Hotels (67 Prozent) und Flüge (61 Prozent) sind hingegen die Klassiker für die Online-Buchung.

Auch als Informationsquelle bei der Urlaubsplanung werden die Reiseportale gerne genutzt. Drei Viertel der Befragten, die nicht online gebucht haben, ließen sich von den Plattformen immerhin inspirieren.

(11.05.15, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.