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Viele Geschäfte auf der Istiklal caddesi in Istanbuls Szenebezirk Beyoglu werben mit arabischer, persischer und englischer Beschriftung in ihren Schaufenstern. Bis vor ein paar Jahren zog die Istiklal Caddesi, Beyoglus berühmte Einkaufsstraße, europäische Touristen an.

Viele Geschäfte auf der Istiklal caddesi in Istanbuls Szenebezirk Beyoglu werben mit arabischer, persischer und englischer Beschriftung in ihren Schaufenstern. Bis vor ein paar Jahren zog die Istiklal Caddesi, Beyoglus berühmte Einkaufsstraße, europäische Touristen an.##Foto: Ergin Hava/dpa

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Istanbul Szeneviertel fehlen europäische Touristen

Die Istiklal Caddesi in Istanbuls Szenebezirk Beyoglu kennt jeder, der die Stadt am Bosporus einmal besucht hat. Der berühmten Einkaufsstraße bleiben die europäischen Touristen jetzt fern. Ihren Platz nehmen andere ein.

»In 25 Jahren sind mir meine Gewinne noch nie so stark eingebrochen«, sagt Abdullah. Er führt ein kleines Modegeschäft in Beyoglu, Istanbuls europäisch geprägtem Szeneviertel am westlichen Ufer des Bosporus. »Alle Händler in der Nachbarschaft stöhnen.«

Bis vor ein paar Jahren zog die Istiklal Caddesi, Beyoglus berühmte Einkaufsstraße, mit ihrem Mix aus Straßenmusikern, Jugendstilbauten, Antiquariaten, Musikcafés und der historischen Straßenbahn Jahr für Jahr zahllose europäische Touristen an. Die Geschäfte, von kleinen Konditoreien bis zu Luxusläden und Galerien, waren beliebt bei Europäern – und sie konnten auf die wohlhabenden Gäste bauen.
 
Doch mittlerweile hat sich der Trend gedreht: Besucher aus dem Nahen Osten und der Golfregion lösen die aus Europa ab. Auf der Liste der fünf Hauptherkunftsländer von Istanbul-Touristen haben der Iran und Saudi-Arabien Großbritannien und Frankreich ersetzt, wie die städtische Tourismusbehörde mitteilt. Viele Läden haben auf den Wandel reagiert, indem sie Schilder auf arabisch und persisch aufhängen und Angestellte einstellen, die diese Sprachen sprechen.
 
Es ist auch das Ergebnis eines veränderten politischen Klimas, das auf den Straßen Beyoglus zu sehen ist. Sicherheitsbedenken wegen des Kriegs im Nachbarland Syrien, kombiniert mit politischen Spannungen zwischen der Türkei und mehreren EU-Staaten, haben die europäischen Touristen vertrieben – insbesondere die deutschen.
 
Bis Juli dieses Jahres kamen nach Daten des türkischen Tourismusministeriums noch knapp zwei Millionen Deutsche in die Türkei. Vor zwei Jahren waren es noch fast drei Millionen.
 
Die Unsicherheit begann, als 2013 Proteste gegen die Regierung des heutigen Staatspräsidenten Recep Tayyip Erdogan im nahegelegenen Gezi Park ausbrachen. Erst breiteten sie sich landesweit aus, dann schlug die Staatsmacht zurück – mehrere Menschen kamen ums Leben.
 
2016 gehörte Beyoglu zu den Orten, die am stärksten von einer landesweiten Anschlagsserie betroffen waren. Im Januar tötete ein Attentäter zwölf deutsche Touristen in Istanbul. Zwei Monate später kamen bei einem weiteren Anschlag direkt auf der Istiklal Caddesi vier Menschen ums Leben. Es folgten die Anschläge auf den Flughafen und das Stadion von Istanbul, der Putschversuch im Juli und schließlich der IS-Anschlag auf einen Nachtclub im Januar 2017.
 
»Viele der westlichen Touristen fühlen sich hier nicht mehr sicher. Ich hoffe, das ändert sich bald«, sagt Mustafa, der in einem Dessous-Geschäft an der Straße arbeitet. »Wir wollen sie zurück.«
 
Die neuen Touristen kommen mit anderen Shopping-Gewohnheiten – und das ist es, was den Händlern der Istiklal Sorgen bereitet. »Touristen aus dem Nahen Osten bevorzugen große Einkaufszentren und zielen auf Sonderangebote statt auf einer beliebten Straße einzukaufen«, berichtet Huseyin Kirk, Vorsitzender einer Istanbuler Tourismus-Gewerkschaft. »Die Araber und Iraner kommen nur, um zu sehen, was es so gibt«, stimmt Ladeninhaber Izzet zu. »Dann fahren sie wieder, geführt von ihren All-Inclusive-Touren, um anderswo einzukaufen.«
 
Doch die Probleme kommen nicht allein von der Sicherheitslage. Die staatlich verordnete Gentrifizierung, die eigentlich darauf abzielen sollte, noch mehr Touristen anzuziehen, hat Beyoglu nach Überzeugung von Bewohnern zum Schlechteren verändert. »Alles, was die alten, charakteristischen Sehenswürdigkeiten ersetzt, sieht einfach hässlich aus«, erzählt Mucella, Ladenbesitzer und Architekt im Ruhestand. »Die Behörden wollen nur große Einkaufszentren.«
 
Der staatlich verordnete Wandel von kleinen Läden und Bars hin zu großen Geschäften und Ketten hat auch das Leben auf den Straßen verändert. 2011 beschränkte die Verwaltung von Beyoglu die Flächen, die Bars und Restaurants für Stühle draußen nutzen können. Das erleichtert seitdem Autos die Durchfahrt – zerstörte aber zugleich eine lebhafte Freiluftkultur, die vor allem junge Menschen und Partygänger angezogen hatte.
 
Ercan, Verkäufer in einer der Konditoreien, führt die neue Herkunft der Touristen und die Gentrifizierung zusammen: »Einige der Bars, die wegen schwindender Erlöse schließen mussten, wurden durch Shisha-Cafés für die Touristen aus dem Nahen Osten ersetzt.«

(10.10.2017, dpa)
REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.