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Der Trevi-Brunnen zählt zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten Roms

Der Trevi-Brunnen zählt zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten Roms

Foto: David Hahn

Italien-Reise Trevi-Brunnen als ewige Geldquelle

Millionen Menschen werfen jährlich Geldstücke in Roms monumentalen Trevi-Brunnen.  REISE & PREISE sagt, was mit dem Geld, das sich auf dem Grund des Beckens ansammelt, passiert.

Das normalerweise türkisblau schimmernde Wasser des berühmten Trevi-Brunnens in Rom wurde abgelassen. Zurück bleibt das leere Becken, in dem mehrere mit Besen ausgerüstete Arbeiter zentnerschwere Geldmünzen zusammenschieben.

Rom wird zwar als »Ewige Stadt« bezeichnet, allerdings bleiben die vielen Geldstücke, die im Sekundentakt von den Touristen in den Brunnen geworfen werden, nicht ewig auf dem Grund der »Fontana di Trevi« liegen. Einmal in der Woche findet das Spektakel des Münzsammelns unter den Augen tausender neugieriger Touristen statt. Bisher wurde das Geld traditionell wohltätigen Zwecken gespendet - aber ob das so bleibt, ist ungewiss.


 
Ob Euro, Dollar, Pfund oder Yuan, die Vielfalt der Währungen beweist, wie beliebt der Brunnen in aller Welt ist. Die stolze Summe von über einer Million Euro könne die Stadt Rom dort jährlich herausfischen, so die Caritas, die das Geld traditionell erhält.
 
Grund für den Geldsegen: Der Legende nach soll es Glück bringen, eine Münze mit der rechten Hand über die linke Schulter in das Wasser zu werfen - und dem Besucher zudem garantieren, irgendwann in die Ewige Stadt zurückzukehren.
 
»Ich mache das, weil das Glück bringen soll. Aber warum das so ist, das weiß ich auch nicht«, sagt Sabine aus Dortmund, die von ihrem Mann beim Münzwurf fotografiert wird. Mühsam hat sie sich bis zum Brunnenrand vorgekämpft, neben ihr holen Menschen aus Japan, China und den USA ebenfalls zum großen Wurf aus.
 
Angesichts der Menschenmassen, der billigen Touristenstände und der fliegenden Händler hat die Attraktion jedoch viel von ihrem Charme eingebüßt - dabei erstrahlt sie seit Ende 2015 nach 17-monatiger Renovierung, die vom Modehaus Fendi finanziert wurde, wieder in strahlendem Weiß. »Man kann es gar nicht richtig genießen, geschweige denn Fotos machen«, sagt die 26-jährige Isabel aus Essen enttäuscht. Aber immerhin - die Kasse klingelt.
 
Bisher werden die Einnahmen regelmäßig der römischen Caritas gespendet, die damit wiederum sozial bedürftige Menschen unterstützt. »Wir helfen bedürftigen Familien, geben Gelder für die Obdachlosentafel, und die Renovierung von Aufnahmestellen für Obdachlose sowie für HIV-Infizierte«, sagt der Sprecher der katholischen Hilfsorganisation, Alberto Colaiacomo. Jedoch können nur die Münzen der »gängigen Währungen« sofort eingesetzt werden. »Die anderen Geldstücke, etwa aus China, werden über einen längeren Zeitraum gesammelt und dann in der jeweiligen Botschaft umgetauscht.«
 
Die derzeitige Vereinbarung läuft noch bis Ende 2017. Anfang des Jahres gab es Gerüchte, wonach die Stadt das Geld in Zukunft für eigene Zwecke verwenden möchte. »Keine Münzen mehr für die Armen. Die Stadt Rom möchte das Geld aus dem Trevi-Brunnen jetzt selbst haben«, titelte die Zeitung »La Stampa« im Februar. Die Einnahmen könnten dann beispielsweise für die Renovierung antiker Bauwerke verwendet werden, hieß es. Die Stadtverwaltung dementierte jedoch.
 
Jetzt müssen die Karten noch einmal neu gemischt werden, denn vor wenigen Tagen haben in Rom die Bürgermeisterwahlen stattgefunden. Ein Sieger wird erst bei einer Stichwahl am 19. Juni zwischen den Kandidaten der populistischen Fünf-Sterne-Bewegung (M5S) und der Demokratischen Partei (PD) ermittelt. »Der neue Bürgermeister wird darüber entscheiden müssen, was ab 2018 mit den Einnahmen aus dem Trevi-Brunnen passiert«, so der Caritas-Sprecher. Dieser dürfte aber angesichts der zahlreichen Probleme der Ewigen Stadt - von Korruption über Smog bis hin zum Verkehrschaos - zunächst dringlichere Themen auf der Agenda haben.

(08.06.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.