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Das gute Geschäft der Strandbadbetreiber beflügelte auch Schwarzbau und Korruption

Das gute Geschäft der Strandbadbetreiber beflügelte auch Schwarzbau und Korruption

Foto: Sabine Dobel

Italien-Urlaub Schwarzbau und Korruption belasten das Land

Baden im Meer. Das kann in Italien teuer werden. Das gute Geschäft der Strandbadbetreiber beflügelte auch Schwarzbau und Korruption. Nun will die EU den Pächtern noch ihre Konzessionen abspenstig machen. Miese Stimmung hinter Strandbadmauern.

 

Hier muss es sein: Das Meer. Zu sehen ist es nicht. Betonmauern und Zäune versperren vielerorts in Italiens Badeorten die Sicht auf das ersehnte Nass. Badeanstalt reiht sich an Badeanstalt. Wer sich hier unter den Sonnenschirm legen will, muss zahlen.
 
An den offenen Stränden tobt ein Handtuch-Krieg um die besten Plätze: Medien zufolge beschlagnahmt dort die Küstenwache gnadenlos zur Reservierung ausgelegte Handtücher und Liegen. Für seinen »regulären« Platz muss der Badegast also in die Tasche greifen.

 
Für einen Sonnenschirm mit zwei Liegen blättert man in einer Badeanstalt um die 25 Euro hin, es können auch mal 50 Euro sein. Die Pächter dagegen entrichten relativ geringe Beträge an den Staat, laut Berichten 50 Cent monatlich pro Quadratmeter. Dicht an dicht haben sie Hunderte Schirme in den Sand gerammt. Eine Konzession zum Gelddrucken.
 
Rund 30000 Badeanstalten gibt es in Italien, Tendenz steigend. Viele Pächter bauten. Auch gerne mal schwarz. Luxuriöse Wohnungen für den eigenen Gebrauch. Restaurants, Kioske. Hotels. Seit langem kritisiert die Umweltorganisation Legeambiente die zunehmende Verbauung. Nach dem jüngsten Bericht, der sich unter anderem auf Satellitenaufnahmen stützt, sind von untersuchten 1800 Kilometern Küste mehr als 55 Prozent verbaut. Seit 1985 seien trotz gesetzlicher Beschränkungen 160 Kilometer zubetoniert worden. Irreversibel sei Natur zerstört worden.
 
In Ostia, dem Strand der als unregierbar geltenden Hauptstadt Rom, blühten Schwarzbau und Erpressung, Bestechung und Korruption. Immer wieder berichteten Zeitungen über Razzien und Beschlagnahmungen in mehrstelliger Millionenhöhe. Es gab Schießereien verfeindeter Familien, die um die Macht buhlen - auch um das Geschäft am Strand. Vor einem Jahr wurde die Verwaltung des zu Rom gehörigen Vororts aufgelöst und einem Kommissar unterstellt. Die Polizei griff durch. Strandbäder wurden geschlossen, die Betreiber mussten Strafen zahlen.
 
Jetzt sind die Bäder wieder geöffnet. Schließlich ist Hauptsaison. Das Geschäft brummt. Kaum ein Sonnenschirm ist am Wochenende noch frei. Versiegelte Einrichtungen zeugen jedoch von der Arbeit der Ermittler. Gelbes Flatterband mit der Aufschrift »Polizei« sperrt einen Imbiss ab. Die Betreiber des zugehörigen Strandbads: nicht zu sprechen.
 
Jetzt kommt auch noch eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) von Mitte Juli hinzu. Demnach ist die italienische Vergabepraxis für Strandbad-Konzessionen unrechtmäßig. Die Konzessionen wurden bisher einfach automatisch verlängert. »Eine solche von den italienischen Rechtsvorschriften vorgesehene Verlängerung verhindert eine neutrale und transparente Auswahl der Bewerber«, argumentierte der EuGH. Die Genehmigungen müssten regelmäßig ausgeschrieben werden - europaweit.
 
Die Strandbadbetreiber sind sauer. Schließlich hätten sie gehörig investiert. »Wir lassen unsere Strände nicht globalisieren«, lautet die Parole. Am Ende übernähmen das ureigne italienische Geschäft Norweger, Franzosen oder gar Chinesen, die in Italien längst viele Läden betreiben und Fußballclubs und Reifenhersteller kaufen. »Sollen uns Chinesen zeigen, wie man ein Strandbad betreibt? Das kann es nicht sein«, erbost sich Luigi. »Das ist italienische Tradition.« Seinen Nachnamen will Luigi nicht nennen, er ist der Lebensgefährte der Betreiberin, die nicht zu sprechen ist.
 
Längst nicht zum ersten Mal gibt es Stress am Strand. Oft wurde im Strandbad auch derjenige abkassiert, der nur ans Meer wollte - ohne Sonnenschirm und Liege. Dabei ist der freie Zugang zum Wasser wenigstens auf einem schmalen Streifen gesetzlich festgeschrieben. In Ostia kontrolliert die Polizei das inzwischen streng. Die Betreiber haben sich gefügt. Der Zugang zum Wasser sei ausdrücklich frei, ist auf Italienisch, Englisch und Deutsch an einem kürzlich zeitweise von den Behörden geschlossenen Strandbad zu lesen. Ein fünf Meter breiter Streifen zum Meer müsse frei gehalten werden.
 
Die Badegäste bekommen von all dem wenig mit. Ja, die Mafia sei aktiv, heißt es in Ostia. Aber, sagt Badegast Teresa della Vecchia, und so sehen es viele, die aus der Hauptstadt nach Ostia strömen: «Es war immer gut hier. Und es ist weiter gut.»
(12.08.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.