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Willkommen zur ITB: Indonesien ist in diesem Jahr Partnerland der Reisemesse.

Willkommen zur ITB: Indonesien ist in diesem Jahr Partnerland der Reisemesse.

Foto: Messe Berlin

ITB 2013 Zwischen Apps und Asien

Anfang März öffnet die ITB in Berlin ihre Tore - zunächst für Fach-, anschließend auch für Privatbesucher. In diesem Jahr dreht sich alles um Asien, Kreuzfahrten und Nachhaltigkeit.

Die Deutschen sind weiter in Reiselaune. Nach allem, was bekannt ist, sogar so stark wie nie zuvor. Fast alle Untersuchungen sehen nach dem Rekordjahr 2012 auch in diesem Jahr weiteres Wachstum. Die Branche ist optimistisch. Das wird sie auf der Reisemesse ITB (6. bis 10. März) in Berlin zeigen.

»Auch 2013 kann wieder ein erfolgreiches Jahr für die Reisebranche werden«, sagt Torsten Schäfer, Sprecher des Deutschen Reiseverbandes (DRV). Nach einem Umsatzplus zwischen 3 und 4 Prozent im zurückliegenden Jahr rechnet der Branchenverband auch 2013 mit einem Plus. Die Gründe liegen auf der Hand: »Die Reallöhne steigen weiter, die Arbeitslosenzahlen sind nach wie vor niedrig«, erklärt Schäfer. Die jüngsten Umfragen wie die FUR-Reiseanalyse zeigen, dass die Deutschen 2013 mehr Reisen planen und dabei auch mehr Geld ausgeben wollen.

Angesichts der wirtschaftlichen Unsicherheiten mag das überraschend klingen, wenig Neues gibt es jedoch bei den beliebtesten Reisezielen der Deutschen: »Das Mittelmeer bleibt für die Sommermonate 2013 der Renner«, so Schäfer. Detaillierte Aussagen für einzelne Länder sind dabei allerdings noch schwer möglich. Schäfer rechnet jedoch mit einem Comeback von Griechenland. Weiterhin gut gebucht werde Spanien - seit Jahren das beliebteste deutsche Reiseziel im Ausland. Weiter im Trend liegen auch Fernreisen: USA, Karibik, Indischer Ozean mit den Seychellen und Malediven aber auch die Vereinigten Arabischen Emirate verzeichnen laut Schäfer hohe Wachstumsraten.

Zwei große Themen werden nach Schäfers Einschätzung im Mittelpunkt der ITB stehen: Nachhaltigkeit und Segmentierung. Erstes Thema beschäftigt vor allem die Teilnehmer des ITB-Kongresses. Sie diskutieren unter anderem über die Themen Wasserknappheit und Nachhaltigkeits-Label. Das Thema Segmentierung wird sich auf der Messe in immer spezielleren Angeboten für einzelne Zielgruppen widerspiegeln: Im Trend liegen zum Beispiel Reisen für Schwule und Lesben, aber auch Angler, Segler, Extremwanderer oder Hochzeitsreisende finden immer maßgeschneiderte Angebote.

Auch neue Technologien werden die Messe prägen, ist sich ITB-Leiter David Ruetz sicher. »Immer mehr Reisen werden zum Beispiel über Apps auf dem Smartphone gebucht«, so der Experte. Vor allem Airlines, aber auch Hotels sind dabei Vorreiter. Eine ganze Halle ist dem Thema gewidmet.

Während die ersten drei Tage der ITB Fachbesuchern vorbehalten sind, öffnet die Messe am Samstag und Sonntag ihre Türen auch für Privatbesucher. Für sie bieten die Aussteller wieder jede Menge besondere Attraktionen an den Ständen - allen voran das Partnerland Indonesien. In Halle 26 A gibt es traditionelle Tänze zu sehen und kulinarische Köstlichkeiten zu probieren. Nach 47 Jahren reiner Ausstellung ermöglicht die Messe Besuchern in diesem Jahr zudem erstmals, an den Ständen Reisen zu buchen.

Rund ums Kochen dreht sich alles am Stand von Paul Bocuse (Halle 5.1.), der erstmals mit einem Stand vertreten sein wird. Am Saarland-Stand wird Radfahren zur Kunst (Halle 8.2.): Die Pedalen sprechen Saarländisch, der Fahrradsattel präsentiert die touristischen Highlights des Bundeslandes. Berlin und Brandenburg bieten Mini-Kneipp-Anwendungen, Massagen und Ayurveda-Behandlungen (Halle 12). Österreich hat ein Spielcasino aufgebaut (Halle 17), Spanien-Fans erfreuen sich an Flamenco-Vorführungen (4.2).

Website der Reisemesse ITB

Besucherinfos zur ITB

Öffnungszeiten: Die Reisemesse ITB hat am 9. und 10. März jeweils von 10.00 bis 18.00 Uhr für Privatbesucher geöffnet. Die Tage zuvor sind dem Fachpublikum vorbehalten.

Eintritt: Die Tageskarte kostet 14,50 Euro. Wer bereits online bucht, zahlt 12 Euro. Schüler und Studenten zahlen 8 Euro. Kinder bis 14 Jahre haben in Begleitung der Eltern freien Eintritt. Ab Sonntag, 14.00 Uhr, gibt es ein Last-Minute-Ticket, das ebenfalls 8 Euro kostet.

Anreise: Die Berliner S-Bahn-Linien 3, 5, 7, 41, 42, 46 und 75 führen zu den Haltestellen Westkreuz, Messe Süd und Messe Nord/ICC. Alle drei liegen direkt am Messegelände oder nur einen kurzen Fußweg davon entfernt. Wer mit der U-Bahn-Linie 2 anreist, steigt im Bahnhof Kaiserdamm aus und geht den Rest zu Fuß. Die Buslinien X34, X49, 104, 139, 149 und 218 fahren zu den Haltestellen Messedamm/ZOB/ICC.

Informationen: Messe Berlin, Messedamm 22, 14055 Berlin. Tel.: 030/30 38 55 55 montags bis freitags von 09.00 bis 18.00 Uhr, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

(22.02.2013, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.