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Die Insel Kauai ist die regenreichste. Auf dem Mount Wai'ale'ale regnet es fast täglich

Die Insel Kauai ist die regenreichste. Auf dem Mount Wai'ale'ale regnet es fast täglich

Jedem seine Insel Die Größte, die Schönste, die Teuerste, die Vollste

Inseln sind Sehnsuchtsorte, und es gibt unzählige davon. Eine Auswahl zum Träumen.

Hätten Sie's gewusst: Die Hawaii-Insel Kauai hält den Regenrekord. Und auf der größten gibt es vorwiegend viel Eis zu sehen. Mit dieser kleinen Insel-Hitliste glänzen Sie aber garantiert beim Smalltalk von Liegestuhl zu Liegestuhl.

Die Meistbesuchte: Mallorca
Die Dauer-Lieblingsinsel der Deutschen ist auch Dauer-Weltrekordlerin. Rund elf Millionen Besucher verzeichnet Mallorca pro Jahr. Sie hat sich längst zum Ganzjahresziel entwickelt: Von der Mandelblüte im Januar/Februar bis zum Weihnachtsshopping im November Dezember. Jenseits des Atlantiks ist Kuba der Renner mit rund vier Millionen Besuchern pro Jahr. Mit steigender Tendenz, unter anderem dank dem Ende der Eiszeit zwischen den USA und Kuba.

Die Schönste: Palawan
Über Geschmack lässt sich bekanntlich streiten, und sicher hat jeder seine persönliche Lieblingsinsel. Die Leser des amerikanischen Reisemagazins »Travel + Leisure« haben sich jedenfalls eindeutig für Palawan auf den Philippinen entschieden. Türkisfarbenes Meer, Berge und zum Teil noch unerforschte Höhlensysteme machen die Insel laut dem Ranking zur Nummer eins weltweit.

Die Größte: Grönland
Mit 2,13 Millionen Quadratkilometern ist Grönland mit Abstand größte Insel der Welt, rund sechsmal so groß wie Deutschland. Gerade einmal 18,9 Prozent der Landfläche Grönlands ist eisfrei. Rund 56000 Menschen leben hier; nur die Antarktis hat eine geringere Bevölkerungsdichte als Grönland, das politisch zu Dänemark gehört. Nummer zwei ist übrigens Neuguinea, die es »nur« auf 785000 Quadratkilometer bringt.

Die Abgelegenste: Tristan da Cunha
Viel Wasser liegt zwischen Tristan da Cunha und dem Festland. Die knapp 100 Quadratkilometer große Vulkaninsel liegt im Südatlantik, 3238 Kilometer von Brasiliens Ostküste und 2779 Kilometer vom Kap der Guten Hoffnung in Südafrika entfernt. Die Insel, die nach ihren portugiesischen Entdecker Tristão da Cunha benannt ist, ist Britisches Überseegebiet und zählt 300 Einwohner.

Die Dichtbesiedeltste: Santa Cruz del Islote
Vor der Küste Kolumbiens liegt diese Insel, die zum San-Bernardo-Archipel gehört. Sie ist nur 1,2 Hektar groß und komplett bebaut. In knapp 100 Gebäuden leben über 1200 Einwohner. Damit ist sie die am dichtesten besiedelte Insel der Erde, rechnerisch wohnen dort rund 100000 Menschen pro Quadratkilometer.

Die Heißeste: Sokotra
In Sokotra wird es noch nicht einmal was mit einem Erfrischungsbad im Meer: Denn im Sommer, wenn die Lufttemperatur auf 45 Grad ansteigt, ist auch das Meer auf 36 Grad aufgeheizt. Die 3800 Quadratkilometer große Insel (etwa viermal so groß wie Rügen) gehört zum Jemen und liegt 350 Kilometer vor der jemenitischen Küste im Golf von Aden östlich des Horns von Afrika.

Die Regenreichste: Kauai
Am meisten Niederschlag pro Jahr fällt auf dem Mount Wai'ale'ale in Hawaii. Auf dem 1569 Meter hohen Berg auf der Insel Kauai regnet es an 335 Tagen im Jahr. Dabei kommen im Jahresmittel bis zu 12000 Millimeter (sprich 12000 Liter pro Quadratmeter) Niederschlag zusammen. Doch keine Angst, dass der Hawaii-Urlaub ins Wasser fällt. An den Urlaubsstränden der Insel scheint zuverlässig die Sonne.

Die Bären- und Adlerreichste: Admiralty Island
25 Kilometer von Alaskas Hauptstadt Juneau entfernt liegt Admiralty Island. Mit rund 1600 Braunbären hat dieses Schutzgebiet die höchste Braunbär-Dichte der Welt. Aber nicht nur das; auch die 5000 Weißkopfseeadler, die auf Admiralty Island entlang der Seymour-Canal-Küste nisten, wird man nirgendwo in dieser Häufung finden.

Die Vulkanreichste: Island
Darauf könnte man selbst leicht kommen: So spektakulär, wie sich Islands Vulkane regelmäßig in die Schlagzeilen speien, liegt die Vermutung nahe, dass Island den Vulkan-Rekord hält. So ist es. Auf der Insel, knapp ein Drittel so groß wie Deutschland, zählt man 130 Vulkane. 31 davon sind aktiv; geologisch bedeutet das einen Ausbruch in den letzten 10000 Jahren. So lange muss man nicht zurückblicken: Der Bárðarbunga brach im August 2014 aus, und der noch unaussprechlichere Eyjafjallajökull legte im April 2010 eine Woche lang den gesamten Flugverkehr über Nord- und Mitteleuropa lahm.

Die Teuerste: Capri
Übernachtung ab zirka 250 Euro! Trotzdem ist die traumhafte Insel im Golf von Neapel jeden Cent wert, meinen die Fans. Eine Seilbahn führt hoch nach Anacapri, von wo aus sich ein atemberaubender Blick über das Tyrhennische Meer öffnet. Die meisten Touristen sind Tagesbesucher, die mit Booten aus Neapel anreisen: Wenn abends das letzte Boot zum Festland ablegt, bleiben die Begüterten zurück.

(07.02.2018, srt)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

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Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.