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Bei einer Reise nach z. B. Auckland leiden Urlauber bis zu einer Woche unter der Zeitumstellung

Bei einer Reise nach z. B. Auckland leiden Urlauber bis zu einer Woche unter der Zeitumstellung

Jetlag auf FernreisenSo bekommst Du den Jetlag nach dem Flug in den Griff!

Mit diesen Tricks kommst Du nach Langstreckenflügen am schnellsten wieder in den passenden Rhythmus.

Superstar Johnny Depp hat ein einfaches Rezept gegen Jetlag: Champagner. »Das ist das Einzige, was mich dann wieder auf Trab bringt«, gab der Schauspieler einst zu Protokoll. Die Sängerin Madonna dagegen sitzt zwar auch ständig im Flieger, setzt aber auf Sauerstoff. Inhalationsgeräte stehen dafür angeblich in jeder ihrer Immobilien bereit.

Fest steht: Jetzt bricht die Zeit der Fernreisen an. Und wer nur wenige Wochen im Urlaubsland verbringen kann, der freut sich, wenn er den Jetlag möglichst rasch in den Griff bekommt. Gerade wenig erfahrene Flugreisende leiden besonders unter dem »Flugsyndrom«. Dabei helfen einige recht simple Tricks.

Die besten Aussichten auf schnelle Erholung nach dem Stress eines langen Fluges haben jüngere Menschen. Auch wer Richtung Westen fliegt, hat meist geringere Probleme. Und Reisende, die abends lange wach sind, passen sich schneller an. Alle anderen müssen mit den typischen Symptomen des Jetlags rechnen: Schlafstörungen, Konzentrationsschwäche, Abgeschlagenheit, Depressionen, Kopfschmerzen, Magenprobleme. Und das umso stärker, je länger der Flug dauert, je größer also der Zeitunterschied zwischen Heimat und Urlaubsziel ist.


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Der Grund ist die innere Uhr des Menschen, die den persönlichen Rhythmus bestimmt. Die Tageszeiten im Reiseland stimmen nicht mit dem eigenen Taktgeber überein. Der Körper reagiert verstimmt. Bis der Organismus diese Lücke geschlossen hat, dauert es eine Zeit lang.

Experten gehen von etwa einem Tag für eineinhalb bis zwei Zeitzonen aus. Für das Fernreiseziel Auckland in Neuseeland bedeutet das: Bis zu einer Woche lang leiden Urlauber unter der Zeitumstellung. In Thailand läuft in den ersten drei Tagen kaum mehr, als im Schatten zu faulenzen.

Damit aus Sightseeing in exotischen Regionen keine Schlummerkur im Hotelzimmer wird, sollten Fernreisende sich vorbereiten. Schon einige Tage vor dem Abflug kann man die Schlafphasen stundenweise an die Nacht im Urlaubsland anpassen. Wer nach Westen fliegt, geht eine Stunde später ins Bett, bei Reisen nach Osten eine Stunde früher.

Während des Fluges hilft es, viel zu trinken, um den Körper zu entlasten – aber keinen Alkohol und keinen Kaffee. Außerdem stellt man die Uhr am besten schnell auf die Zeit des Urlaubslandes um. Die Mahlzeiten sollte man im Flugzeug, wenn möglich, etwa dann einnehmen, wenn sie im gebuchten Hotel serviert werden. Und vor allem bei Reisen nach Asien oder Australien gilt: Wer im Flieger länger wach bleibt, kann abends besser einschlafen.

Problematisch ist die Einnahme von Hormonpräparaten, die den biologischen Rhythmus koordinieren sollen. Melatonin macht müde und kann unter Umständen die Anpassung des Körpers noch erschweren. Mediziner sind sich uneinig darüber, ob die Tabletten wirklich helfen und nicht womöglich unerwünschte Langzeitfolgen haben.

Wer schon einmal autogenes Training probiert hat, sollte sich ein paar Übungen für die Zeit in der Luft vornehmen. Das wirkt entspannend und hilft, den inneren Ausgleich möglichst rasch wieder herzustellen. Und schon einige Wochen vor dem Abflug kann es sinnvoll sein, den Körper auf diese Weise darauf vorzubereiten, dass er gewissermaßen bewusst und »konditioniert« zur Ruhe kommt.

Nach der Ankunft am Urlaubsziel sollten vor allem frische Luft und viel Licht auf dem Programm stehen. Gerade Sonnenschein hilft dem Körper, sich rascher wieder einzupendeln. Auch eine gezielte Ernährung unterstützt den Organismus dabei. So eignet sich kohlenhydratreiches Essen (Brot, Reis, Kartoffeln, Nudeln, Müsli) vor allem fürs Abendessen, eiweißreiche Kost (Milchprodukte, Eier, Fisch, Fleisch) sollte auf dem Frühstückstisch stehen. Tabu sind Schlaf- oder Aufputschpräparate, die fürs innere Gleichgewicht eher schädlich sind.

Wer einigermaßen fit ist, gut vorbereitet zur Fernreise aufbricht und sich vor Ort nicht zurückzieht, der hat die Folgen der Zeitzonen-Müdigkeit rasch im Griff – der Champagner ist dann nur noch eine genussreiche Zugabe.

( 11.01.2019, srt Marc Reisner)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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