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Kabinenluft Messkoffer soll verschmutzte Luft in Flugzeugkabinen analysieren

Deutschlands größte Fluggesellschaft misst nun verschmutzte Luft in Flugzeugkabinen. Bereits im Oktober 2012 hatte die Deutsche Lufthansa (LH) angekündigt, die Luftqualität in ausgesuchten Jets mittels eines speziellen Messkoffers zu analysieren.

Nun gehen die Geräte – am 22. April - ein erstes Mal auf Reise: An Bord eines A 380 nach Singapur.
Partner der LH ist nicht mehr die Fraunhofer-Gesellschaft, die Messungen werden nun von der Medizinischen Hochschule Hannover begleitet. »Methodische Fragen, die sich nicht klären ließen«, seien die Gründe dafür. Die richtige Testreihe startet aber »erst in ein paar Wochen«.
Zuvor hatte die Bundesregierung den Bericht »Kontaminierte Kabinenluft in Flugzeugen unterbinden« vorgelegt, den Hans-Joachim Hacker, tourismuspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, als »dürftig« bezeichnet. Das Papier werde in »keinem Punkt der Ankündigung in seiner Überschrift gerecht«.
Die Bundesregierung bleibe bei ihrer »fatalen Einschätzung«, dass für die Suche nach einer Lösung der Probleme die Europäische Agentur für Flugsicherheit (EASA) verantwortlich sei und sie »mit der Behandlung der Angelegenheit auf europäischer Ebene ihre Pflicht erfüllt hätte« Das, so Hacker weiter, sei eine verantwortungslose Position, die das »offenkundige Risiko für Passagiere und Flugzeugbesatzungen herunterspielt«.
In den vergangenen Jahren ist es immer wieder zu Problemen mit kontaminierter Kabinenluft gekommen, zuletzt im März 2013 auf einem Condor-Flug von Hamburg nach Las Palmas – der erste Offizier musste während des Landeanflugs zur Sauerstoffmaske greifen, zwei Flugbegleiter wurden bewusstlos.
Der schwerste Zwischenfall ereignete sich im Dezember 2010, als zwei Piloten der LH-Tochter Germanwings beim Landeanflug auf den Köln/Bonner Flughafen wegen giftiger Dämpfe beinahe das Bewusstsein verloren hatten. Mittlerweile ist auch LH-Chefpilot Thomas Knorr dafür, das in den meisten Flugzeugen praktizierte System der Luftaufbereitung abzuschaffen. Dabei wird Luft aus den Triebwerken zur Klimatisierung der Kabine genutzt.

(22.04.13, tdt)

Reiserecht Koffer kaputt - Flugpreis wird nicht erstattet

Wird das Gepäck verspätet befördert und geht ein Koffer kaputt, wird deswegen nicht gleich der Flugpreis erstattet.

Reiserecht Enteisungsmittel fehlt - Airline muss nicht zahlen

Das Winterwetter ist extrem und als Folge geht der Airline das Enteisungsmittel aus: der Flug wird annulliert. In so einem Fall bekommen Reisende keine Entschädigung von der Fluggesellschaft, entschied ein Gericht. Ist die Annullierung eines Fluges auf außergewöhnliche Umstände wie extremes Winterwetter und in der Folge fehlendes Enteisungsmittel zurückzuführen, muss die Fluggesellschaft keine Entschädigung zahlen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen (Aktenzeichen: 9 C 113/11), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell« berichtet.
In dem verhandelten Fall war ein Flug von Berlin nach Madrid im Dezember 2010 aufgrund der Witterung annulliert worden. Mehrtägiger Schneefall hatte die Vorräte für Enteisungsmittel am Flughafen zur Neige gehen lassen. Der Kläger buchte daraufhin einen anderen Flug und wollte die Kosten dafür von der Airline zurückerstattet bekommen.
Die Fluggesellschaft sei jedoch nicht zu einer Ausgleichszahlung verpflichtet, urteilten die Richter. Sie habe nachgewiesen, dass die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die sich nicht hätten vermeiden lassen, auch wenn alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen worden wären. Airline und Flughafenbetreiber hatten im Sommer einen ausreichend großen Vorrat an Enteisungsmittel angelegt. Die extreme Wetterlage mit mehrtägigem Schneefall sei nicht vorhersehbar gewesen.

(20.12.2011, dpa/tmn)

Reiserecht Informationspflicht verletzt - wann es Bares gibt

Reiseveranstalter müssen ihre Kunden über absehbare oder bekannte Mängel informieren. Urlauber dürfen aber nicht ohne weiteres von sich aus den Reisepreis mindern, wenn sie denken, der Veranstalter habe seine Informationspflicht verletzt. Bei der Verletzung von Informationspflichten bekommt man nur Bares, wenn Reisemängel verschwiegen werden, die so schwerwiegend sind, dass sie eine Kündigung des Reisevertrages rechtfertigten. Das entschied das Landgericht Frankfurt (Aktenzeichen: 2-24 S 176/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.In dem Fall hatte der Kläger eine Reise durch Mexiko gebucht. Er bemängelte, vom Veranstalter nicht über das Risiko durch die Schweinegrippe informiert worden zu sein, die sich zum Zeitpunkt der Reise in Teilen Mexikos ausbreitete. Das Amtsgericht sah darin keinen Grund für eine Reisepreisminderung. Dem schloss sich das Landgericht an: Von sich aus dürften Urlauber den Reisepreis nur mindern, wenn die verschwiegenen Mängel sehr schwerwiegend sind, etwa bei einer kompletten Hotelüberbuchung oder bei einer erst halbfertigen Hotelanlage.Diese Voraussetzungen seien in diesem Fall aber nicht erfüllt. Auch die Kosten, die der Kläger für Telefonate mit seiner Tochter und der deutschen Botschaft geführt hatte, um sich zu informieren, seien seine Sache. Insbesondere leuchtete dem Gericht nicht ein, warum der Kläger anteilig auch die Grundgebühren für sein Handy geltend gemacht hatte. Juristisch gesehen seien das »Sowieso-Kosten«. Aber auch insgesamt hatte die Berufung keinen Erfolg.

(07.01.12, dpa/tmn)