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kalte Klimaanlage Reisepreis-Minderung ist gerechtfertigt

Ist es in der Kabine dauerhaft zu kalt, haben Kreuzfahrtpassagiere Anspruch auf eine Minderung des Reisepreises. Allerdings müssen sie die Umstände dafür genauestens dokumentieren, befand ein Gericht.

Eine durch die Klimaanlage in einer Schiffskabine verursachte unbehagliche Atmosphäre rechtfertigt eine Minderung des Reisepreises. Das berichtet die »Monatsschrift für Deutsches Recht« (Heft 15/2012) unter Berufung auf ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Koblenz. Dabei ist es allerdings Sache des Reisenden, die Mängel genau zu beschreiben. Diffuse Beschreibungen der Verhältnisse gingen letztlich zu seinen Lasten, betonten die Richter (Az.: 5 U 1501/11).
Das Gericht billigte einem Ehepaar einen Rückzahlungsanspruch von 1500 Euro für eine Schiffsreise im Gesamtwert von 25 000 Euro zu. Die Kläger hatten bemängelt, dass während der 33-tägigen Reise die Kabine durch Luftzufuhr dauerhaft kühl gewesen sei. Das OLG befand, zwar rechtfertige eine nicht ordnungsgemäße Kabinentemperatur eine Minderung des Reisepreises. Die Kläger hätten zum eigentlichen Mangel jedoch nur sehr ungenaue Angaben gemacht. Daher sei dem Gericht eine nähere Einschätzung der Beeinträchtigung nicht möglich, die unter Umständen einen noch höheren Anspruch begründet hätte.

(27.10.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.