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An den Niagarafällen sind Bauarbeiten geplant. Einer der insgesamt drei Wasserfälle soll dafür trockengelegt gelegt werden

An den Niagarafällen sind Bauarbeiten geplant. Einer der insgesamt drei Wasserfälle soll dafür trockengelegt gelegt werden

Foto: Jason Szenes

Niagarafälle Soll das Wasser abgedreht werden?

Es strömt, rauscht, donnert: Die Niagarafälle gehören zu den größten Wasserfällen weltweit. Wegen veralteter Brücken sollen Baufahrzeuge anrücken und die »Falls« teils trockenlegen. Dem Tourismus drohen Einbußen - doch die Stadt preist das Vorhaben als einmalig.

Zwölf Millionen Touristen kommen jährlich zu den »Niagara Falls«, die zu den beliebtesten Sehenswürdigkeiten in Nordamerika zählen. Doch wenn alles nach Plan läuft, könnte dem Naturspektakel wegen Bauarbeiten in ein paar Jahren der Wasserhahn abgedreht werden.

Grund für das groß angelegte Bauvorhaben: Schönheitskorrekturen. Die Fußgängerbrücken, die Besucher zur Insel Goat Island führen, seien »ästhetisch unattraktiv«, heißt es im Projektbericht der zuständigen Parkbehörde im Staat New York. Außerdem versperrten sie den Blick auf die Strömung. Mehr noch: Diese sogenannten Mabey Bridges waren nur gebaut worden, weil die 115 Jahre alten, längst verfallenen Brücken geschlossen werden mussten. Ihre Zementbögen bröckeln heute dahin.

 
Doch kann eine Baufirma mehrere Brücken einreißen und neu bauen, wenn darunter eine reißende Strömung fließt und kurz darauf in die Tiefe donnert? 2,6 Millionen Liter Wasser stürzen pro Sekunde über die Abbruchkante der Niagarafälle. Der Fluss soll trockengelegt werden. Zwar wären nur die bis zu 30 Meter hohen American Falls auf US-Seite betroffen - einer der insgesamt drei Wasserfälle also, aus denen die Niagarafälle bestehen. Über die bekannteren, 57 Meter hohen Horseshoe Falls auf kanadischer Seite, die wegen ihrer Krümmung nach einem Hufeisen benannt sind, würde das Wasser weiter und dann sogar noch kräftiger strömen.
 
Andrea Czopp spricht trotzdem von einer Gelegenheit, die für viele Touristen nur einmal im Leben käme. Von den benötigten 26 Millionen Dollar (23 Mio Euro) sei aber noch kein Geld gesichert, sagt die Sprecherin deWer Tourismusbehörde. Allein die Finanzierung werde vier bis fünf Jahre dauern, bevor mit Planung und Bau weitere zwei bis drei Jahre verstrichen. Sorgen, dass Touristen ausbleiben, dass Hotelbetten und Restaurants leer bleiben könnten, wischt sie beiseite. Entscheidend sei der Spin, das richtige Marketing. »Wir glauben, dass es eine sehr positive Sache wird«, sagt Czopp.
 
Es wäre nicht das erste Mal. 1969 leiteten Bauingenieure der US-Armee das Wasser der American Falls um und studierten über fünf Monate die Folgen der Bodenerosion. Rick Elia war dabei. Die Firma seines Vaters baute den Damm, weshalb Elia als 15-Jähriger durch das Flussbett spazieren konnte. »Für mich war das ziemlich cool«, sagt Elia der Deutschen Presse-Agentur. »In das ausgetrocknete Flussbett zu gehen, das zu den Fällen führte, war eine ziemliche Erfahrung.«
 
Gute fünf Jahrzehnte später könnte er seinen Spaziergang wiederholen. Elia übernahm das 1917 gegründete Familienunternehmen seines Vaters und hätte durchaus Interesse, sich die Strömung noch einmal vorzuknöpfen. »Es ist einmalig für einen Menschen, die mächtigen Gewässer zu stoppen.« Schon damals habe das Projekt eine Menge Aufmerksamkeit erzeugt, samt Besuch des Gouverneurs von New York.
 
Auch mit Bulldozern und Muldenkippern ist der Bau des sogenannten Kofferdamms an einer solchen Strömung kein Leichtes. Am oberen Ende der Strömung werden Erdmassen in den Fluss gepresst, nach und nach arbeiten sich die Maschinen zur anderen Uferseite. »Der schwierigste Teil kommt zum Schluss«, sagt Elia. Denn wo eine bis zu 90 Meter breite Strömung auf wenige Meter reduziert und letztlich abgeschnitten wird, entwickelt das Wasser eine umso größere Kraft.
 
Was das Flussbett dann für Geheimnisse bergen könnte, zeigen Berichte von 1969: Millionen Münzen, die Besucher vermutlich als Glücksbringer in die Strömung geworfen hatten, fanden Bauarbeiter damals und trugen sie mit Eimern ans Ufer. Nach Angaben der ehemaligen Stadthistorikerin Michelle Kratts fanden Arbeiter auch sterbliche Überreste - womöglich von Menschen, die sich das Leben genommen oder waghalsige Stunts gewagt und nicht überlebt hatten.
 
Vielleicht wäre das schon jetzt als einzigartig beworbene Vorhaben aber auch einfach ernüchternd: Robert Borgatti war 13 Jahre alt und lebte in der Stadt, als die American Falls trockengelegt wurden. Der Lokalzeitung »Buffalo News« erzählte er im Januar: »Ich erinnere mich, ein bisschen enttäuscht gewesen zu sein, denn die Szenerie war nur eine öde Landschaft aus Steinen, Geröll, Ästen und Baugeräten.«

(28.04.2016, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

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REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

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Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
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Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.