fbpx
Alter Straßenkreuzer in Havanna: Die Hauptstadt Kubas ist in diesem Winter besonders beliebt - das Wunschhotel könnte schon bald ausgebucht sein

Alter Straßenkreuzer in Havanna: Die Hauptstadt Kubas ist in diesem Winter besonders beliebt - das Wunschhotel könnte schon bald ausgebucht sein

Foto: Simone Andrea Mayer

Karibik-Urlaub Die Folgen für mehr Flüge im Winter

Im Winter in die Karibik entfliehen - das ist ein Urlaubstraum vieler Deutscher. Das Flugangebot ist diese Saison riesig. Doch finden Touristen noch überall Hotels? Und sinken durch das große Angebot vielleicht sogar die Preise? Was Reisende jetzt wissen müssen.

Der neue Langstrecken-Billigflieger Eurowings steuert im Winter Varadero auf Kuba, Cancún in Mexiko sowie Punta Cana und Puerto Plata in der Dominikanischen Republik an. Sechs Verbindungen gibt es insgesamt pro Woche.

Auch Air Berlin und Condor fliegen die Sonnenziele zwischen den USA und Südamerika an, teils mit mehr Frequenzen. Das Flugangebot ab Deutschland in die Karibik hat sich also deutlich erhöht. Das hat Konsequenzen.

 
Werden in der Karibik im Winter die Betten knapp?
 
Mehr Flüge bedeuten mehr Fluggäste, das sorgt für mehr Betrieb in den Ferienregionen. Die Betten werden in manchen Ländern knapp. Für Kuba und Mexiko treffe dies voll und ganz zu, erklärte die DER Touristik Frankfurt mit den Marken Dertour und Meier's Weltreisen. Nicht betroffen sei die Dominikanische Republik. Auch Tui sieht für Kuba eine sehr hohe Nachfrage. Im November würden die Kapazitäten knapp, im Dezember gebe es noch eine größere Auswahl. Deutlich mehr Flexibilität haben Reisenden von Januar bis April im kommenden Jahr.
 
Ein wichtiger Hinweis: Um Weihnachten und den Jahreswechsel werden überall in der nördlichen Karibik die Betten knapp. Denn dann machen die Amerikaner und Kanadier Urlaub, ist die Erfahrung bei Thomas Cook. Der Veranstalter verspricht für die wichtigsten Hotels aber ausreichende Kapazitäten. Das gleiche gilt für die Tui.
 
Wird es schwierig, noch das Wunschhotel zu bekommen?
 
Nein, teilt Tui mit. DER Touristik sieht das ähnlich: Grundsätzlich nein. Doch es gibt Sonderfälle wie die kubanische Hauptstadt Havanna. Dort müssen Reisende flexibel sein, das Wunschhotel kann schon ausgebucht sein. Und in Mexiko würden bestimmte Häuser die gesamte Saison über gut verkauft. Thomas Cook verspricht Karibik-Urlaubern: Wer früh bucht, bekommt sein Wunschhotel.
 
Führt das große Flugangebot zu sinkenden Reisepreisen?
 
Mehr Konkurrenz drückt den Preis - das gilt für die Karibik im Winter nicht zwangsläufig. Tui hat es durch die Partnerschaft mit Eurowings und Nachverhandlungen mit den Hoteliers geschafft, die Preise zu senken. Der Urlaub wird im Vergleich zur letzten Wintersaison nach Angaben des Veranstalters im einstelligen Prozentbereich günstiger. Doch der schwache Euro im Vergleich zum Dollar führt dazu, dass die Preise etwa bei Thomas Cook leicht gestiegen sind - auch wenn das Angebot auf dem Flugmarkt groß ist. Preissprünge nach unten werden ausbleiben, erklärt auch DER Touristik.
 
Wie laufen die Buchungen für die Karibik in diesem Winter?
 
»Insbesondere Kuba legt aktuell deutlich zu«, sagt Steffen Boehnke, der bei Tui die Fernstrecke verantwortet. DER Touristik spricht für Kuba von einem »extrem guten zweistelligen Plus«. Jamaika liegt bei dem Veranstalter ebenfalls im Plus, Mexiko auf Niveau des Vorwinters und die Dominikanische Republik leicht darunter. Der Trend für Reisen in die Karibik sei ungebrochen, heißt es bei Thomas Cook. Entsprechend seien die Buchungen gestiegen.

(02.10.2015, dpa)

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

REISE & PREISE sagt Ihnen, welche Rechte sie haben.

Foto: ...

REISERECHT Stau, Zugverspätung - Flieger weg

Da fliegt es davon - und man selbst sitzt auf seinem Koffer im Flughafen anstatt im Flugzeug. Es gibt viele Gründe, warum ein Passagier seinen Flug verpassen kann: verschlafen, Stau auf der Autobahn, S-Bahn verpasst, Zugverspätung. Nicht immer bleibt er allerdings auf seinem Schaden sitzen. REISE & PREISE sagt Ihnen, wann mit Schadensersatz zu rechnen ist.

Grundsätzlich, so Juristen, muss der Reisende bei seiner Anfahrt zum Flughafen »vorhersehbare und einzukalkulierende Risiken im täglichen Straßenverkehr« berücksichtigen. Die Regel gilt bei manchen Richtern sogar für eher nicht vorhersehbare Zwischenfälle. In einem Fall wurde ein Urlauber bei der Anfahrt zum Airport mit seinem Fahrzeug schuldlos in einen leichten Verkehrsunfall verwickelt. Doch das reichte aus, um die Maschine zu verpassen. Der Betroffene wollte vom Unfallgegner dafür Schadensersatz. Doch vor Gericht kam er damit nicht durch. Die Richter bemäkelten vor allem, der Betroffene sei »ohne jedes Zeitpolster erst so spät« losgefahren, dass er durch den Unfall in die Bredouille geriet. (AG Menden; Az.: 4 C 53/05).

Besser haben es Reisende, die ein pauschales Urlaubspaket mit Rail & Fly-Ticket der Deutschen Bahn gebucht haben. Hat der Zug auf der Fahrt zum Flughafen Verspätung und verpasst der Passagier deswegen seinen Flug, dann muss der Reiseveranstalter für den Schaden haften. Frankfurter Richter erklären: Bietet der Reiseveranstalter für die Anreise zum Flughafen Rail & Fly-Tickets an, so gehört dieser Transfer zum Reisevertrag zwischen Veranstalter und Urlauber. Erreicht der Kunde wegen einer Zugverspätung dann nicht rechtzeitig den Check-in-Schalter und bietet der Veranstalter ihm keinen »zeitnahen« Ersatzflug an, so liege ein »erheblicher Reisemangel« vor. Und dann, so

das Gesetz, können betroffene Urlauber nicht nur eine Minderung des Reisepreises fordern, sondern auch die Reise sofort kündigen, bzw. Schadensersatz oder Entschädigung für »nutzlos aufgewendete Urlaubszeit« verlangen. In diesem Fall galt das, obwohl die betroffenen Gäste sich selbst die Zugverbindung ausgesucht hatten (LG Frankfurt am Main, Az.: 2-24 S 109/09).

Auch wer den Flughafen schon erreicht hat, muss aufpassen. In der Wartelounge des Airports von Dubai schlief der Teilnehmer einer deutschen Reisegruppe ein, verpasste deshalb den Weiterflug in den Jemen und musste auf eigene Kosten mit einer späteren Maschine nachkommen. Vor Gericht hatte er noch versucht, die Verantwortung auf die Reiseleiterin abzuwälzen. Die hätte ihn wecken müssen, habe ihre »Betreuungspflicht« nicht erfüllt. Doch die Reiseleiterin hatte ihn geweckt. Der müde Passagier war direkt danach aber erneut eingeschlafen (AG München, Az.: 183 C 15864/07).

Immer wieder verpassen Passagiere ihren Flug, weil sie am Check-in zu lange warten müssen. Hier sind vor allem die Fluggesellschaften in der Pflicht, sie müssen für entstandene Schäden haften. Grundsätzlich gilt: Ein Reisender, der frühzeitig am Abfertigungsschalter erscheint, »darf darauf vertrauen, rechtzeitig abgefertigt zu werden und mitfliegen zu können« (AG München, Az.: 113 C 2852/00). Und: Solange die Abfertigung am Check-in-Schalter noch nicht abgeschlossen ist, darf eine Fluggesellschaft »die Annahme auch des verspätet am Abfertigungsschalter erschienenen Fluggastes nicht verweigern«, so Juristen. Mit anderen Worten: Wer zu spät am Flughafen erscheint, der sollte nicht gleich schwarz sehen, sondern erst mal zum Check-In-Schalter eilen. Werden dort noch andere Gäste abgefertigt, so muss auch er noch an die Reihe kommen. Ist der Schalter aber bereits geschlossen, dann hat der Passagier Pech gehabt (AG Bad Homburg, Az.: 2 C 2101/98-18). Wichtig auch: Bei langen Warteschlangen muss die Airline dafür sorgen, dass Passagiere mit nahender Abflugzeit aus der Check-in-Schlange herausgerufen und schnellstmöglich abgefertigt werden (AG Erding, Az.: 4 C 309/06).

Umgekehrt müssen Fluggäste bei Umsteigeverbindungen oder Anschlussflügen die für jeden Airport gültige »minimum connecting time« berücksichtigen. Mit Blick auf die internationale Ankunft und die Zollformalitäten hält Luftrechtler Roland Schmid zum Beispiel eine nur 50-minütige Umsteigezeit im indonesischen Flughafen Denpassar für "sehr knapp bemessen". Dort hatte ein aus Singapur kommender deutscher Passagier seinen Weiterflug auf die Ferieninsel Lombok verpasst.

(April 2010, Elias Elo)

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Passagiere haben bei Verspätungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Airline keine Ersatzcrew stellen kann.

Foto: R&P

Reiserecht Airline muss Ersatzcrew stellen

Eine Airline muss notfalls eine Ersatzcrew parat haben, um große Verspätungen zu vermeiden. Sorgt eine Airline nicht vor, haben Passagiere bei Verspätungen Anspruch auf eine Entschädigung. 
Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Der Streik macht vielen Reisenden einen Strich durch die Planung.

Foto: R&P Archiv

Reiserecht  Diese Rechte haben Fluggäste beim Streik

Am Flughafen in Frankfurt haben die rund 200 Vorfeldmitarbeiter erneut die Arbeit niedergelegt. Der Streik könnte bis Donnerstag andauern. Betroffene Passagiere sollten jetzt ihre Rechte kennen.