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Kein Reisemangel Geld aus dem Hotelzimmer gestohlen

Das Geld wurde aus dem Hotelzimmer geklaut. Und das, obwohl man die Scheine im Safe gesichert hat: Pech gehabt. Laut einem Urteil ist dieser Diebstahl kein Reisemangel.

Sorglos-Urlaub, Pauschalreise - und dann verschwindet Geld aus dem Hotelzimmer. Das sei in der Regel aber kein Reisemangel, urteilte das Amtsgericht München in einem Urteil.
 
Ein Ehepaar aus dem thüringischen Neuengönna hatte einen Münchner Reiseveranstalter verklagt. Bei einer Pauschalreise in die Dominikanische Republik vor einem Jahr waren den Urlaubern nach deren eigenen Angaben aus dem Zimmer-Safe 666 Euro und 108 US-Dollar in bar gestohlen worden. Beide hätten zwei bis drei Stunden bei der örtlichen Polizei gesessen, um die Anzeige aufzugeben, und aus Angst vor weiteren Einbrüchen den Urlaub nicht mehr genießen können.
 
Sie verlangten von dem Reiseveranstalter Schadenersatz in Höhe von 756,98 Euro für das entwendete Geld. Außerdem forderten sie Schadenersatz wegen des vertanen Urlaubs in Höhe von 20 Prozent des Reisetagespreises, insgesamt 167 Euro für sechs Tage.
 
Spuren an der Zimmertür zeugten von früheren Einbruchversuchen, argumentierten sie. Der Reiseveranstalter hätte somit besondere Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen. Das Amtsgericht wies die Klage in vollem Umfang ab (Az.: 275 C 11538/15): Ein Diebstahl sei eine Störung, die aus dem allgemeinen Lebensrisiko des Reisenden herrühre.
 
(19.01.2016, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.