fbpx

Kein Transfer Urlauber darf sich ein Taxizum Hotel nehmen

Werden Urlauber anders als zugesichert nicht am Flughafen abgeholt, dürfen sie mit dem Taxi zum Hotel fahren. Das gilt zumindest, wenn sie frühmorgens landen und keine realistische Alternative haben.

Werden Reisende nicht wie vereinbart vom Reiseveranstalter am Flughafen abgeholt, dürfen sie ihm die Kosten für das Taxi in Rechnung stellen, entschied das Amtsgericht Charlottenburg (Az.: 233 C 165/10). Das berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »Reiserecht aktuell«.
In dem Fall war die Klägerin nachts nach Dubai geflogen und dort morgens um 6.40 Uhr angekommen. Den Transfer zu ihrem Hotel gab es nicht. Sie nahm sich daraufhin ein Taxi, was 55 Euro kostete. Die Kosten müsse der Reiseveranstalter übernehmen, urteilte das Gericht. Die Urlauberin sei zu »sofortiger Abhilfe« berechtigt gewesen. Von ihr zu fordern, sie hätte erst beim Veranstalter in Deutschland anrufen müssen, wäre in diesem Fall abwegig gewesen - dort hätte sie nachts ohnehin niemanden erreicht.

(18.12.12, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.