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Ins Meer fließende Lava des Vulkans Kilauea auf Hawaii

 

Ins Meer fließende Lava des Vulkans Kilauea auf Hawaii

Kilauea speit Lava Reisen nach Hawaii trotz Vulkanausbruch möglich

Die Insel Hawaii kann zwar weiter besucht werden, doch man sollte die Dampf- und Gaswolken meiden.

Alle Flüge würden normal durchgeführt, erklärte die Hawaii Tourism Authority auf der Reisemesse IPW in Denver. Unterkünfte und Sehenswürdigkeiten, die nicht in der vom Ausbruch betroffenen Region im Südosten der Hauptinsel Big Island liegen, könnten weiterhin besucht werden. Der Hawai'i-Volcanoes-Nationalpark ist allerdings bis auf weiteres geschlossen. Der Kilauea ist einer der aktivsten Vulkane der Welt und speit seit Anfang Mai Lava. Die Zivilschutzbehörde auf Hawaii rief dazu auf, sich von den aufsteigenden Dampf- und Gaswolken fernzuhalten. Die Laze genannten Wolken entstehen dort, wo die Lava ins Meer fließt. Sie enthalten salzsäurehaltige Dämpfe und kleine Glaspartikel, die Lungen, Augen und Haut reizen können. In weiten Teilen der Inselgruppe sei die Luftqualität jedoch nicht beeinträchtigt, so die Hawaii Tourism Authority.


(22.05.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.