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Kinderschutz im Ferienort Nur wenige Reiseunternehmen aktiv

Nur wenige der deutschen Reiseunternehmen unterstützen die Kampagne zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus.

Im Mittelpunkt steht dabei ein Videofilm als Aufruf an Urlauber, ihre Wahrnehmungen weiter zu geben und so den sexuellen Missbrauch von Kindern am Ferienort verhindern zu helfen.

Noch beim Start Ende September 2010 sprach der Deutsche Reiseverband (DRV) davon, dass »zahlreiche Touristikunternehmen« den 45 Sekunden dauernden Spot »Witness« einsetzen. Doch es sind zu den damals genannten – Accor, Condor, Deutsche Bahn, Rewe Touristik, Studiosus - bis Anfang 2011 keine weiteren Firmen dazu gekommen, die den Streifen auf ihrer Website, im Bordprogramm oder im unternehmenseigenen TV-Programm auf Hotelzimmern zeigen.
  
Nun appellierte der neue DRV-Präsident Jürgen Büchy an die milliardenschwere Reiseindustrie, auch dergestalt »soziale Verantwortung zu übernehmen« und mehr zur Aufklärung ihrer Millionen Kunden beizutragen. Wer den Film zeige, leiste einen »wichtigen Beitrag« bei der Sensibilisierung für den Kinderschutz.

Online ist »Witness« auch auf der Website der in Berlin ansässigen Wirtschaftsorganisation zu sehen, deren Mitglieder 80 Prozent aller Umsätze auf dem Reisemarkt – Reiseveranstalter kommen auf 21,3 Milliarden Euro pro Jahr, Reisebüros auf 20,2 Milliarden Euro - erwirtschaften. Verdachtsfälle nimmt das Bundeskriminalamt direkt unter einer eigenen Email-Adresse (Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) entgegen.

(5.01.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.