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Kinderschutz Nur wenige Reiseunternehmen aktiv

Der Ende September 2010 gestarteten Kampagne zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung im Tourismus haben sich bisher gerade drei Reiseunternehmen angeschlossen.

 »Vielleicht haben viele Firmen eine gewisse Scheu vor dem Thema«, so Jürgen Büchy, Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV).

Der - 45 Sekunden dauernde - Spot »Witness« wird derzeit lediglich auf den Websites von Studiosus und TUI Deutschland sowie im Bordprogramm der Ferienfluggesellschaft Condor gezeigt. Daneben bestehen solche Pläne bei der Hotelgesellschaft Accor, der Deutsche Bahn, dem Forum anders Reisen, der Rewe Touristik und bei TUIfly.   

Der Videofilm – auch auf der Website (www.drv.de/fachthemen/zielgebiete/auslandstourismus/spot-witness.html) der in Berlin ansässigen Wirtschaftsorganisation zu sehen – ist ein Aufruf an Urlauber, ihre Wahrnehmungen weiter zu geben und so den sexuellen Missbrauch von Kindern am Ferienort verhindern zu helfen.

Bereits Anfang des Jahres hatte Büchy an die milliardenschwere Reiseindustrie appelliert, auch dergestalt »soziale Verantwortung zu übernehmen« und mehr zur Aufklärung ihrer 40,5 Millionen Kunden beizutragen. Wer den Film zeige, leiste einen »wichtigen Beitrag« bei der Sensibilisierung für den Kinderschutz.

(8.3.11, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.