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Bettwanzen

 

Bettwanzen

Kleine Blutsauger So schützt man sich vor Bettwanzen im Reisegepäck

Bettwanzen finden sich inzwischen in vielen Hotels und auch im Reisegepäck. So schützt man sich.

Bettwanzen sind in vielen Hotels ein Problem - und sie werden im Gepäck mit nach Hause gebracht. Daher rät das Umweltbundesamt, bei Verdacht auf einen Befall Koffer und Taschen nach der Reisen der Badewanne auszupacken. Die Tiere lassen sich darin besser erkennen. Wer schon sicher weiß, dass er Bettwanzen in seiner Unterkunft hatte und sie daher mit nach Hause bringt, kann das Gepäck auch vor dem Auspacken noch von einem Schädlingsbekämpfer begasen lassen. In Deutschland sind Bettwanzen eigentlich nahezu ausgerottet, allerdings breiten sie sich aktuell wieder verstärkt aus, berichtet das Umweltbundesamt. Es rät zur Bekämpfung durch Fachleute, wofür man durchaus mehrere Wochen einkalkulieren muss. Schützen vor einem Befall kann man sich nicht, erläutert der Deutsche Schädlingsbekämpfer-Verband (DSV). Man könne aber das Hotel oder Apartment zu Urlaubsbeginn gut absuchen und notfalls auf eine andere Unterkunft bestehen. Allerdings: In großen Wohnanlagen können sich Bettwanzen leicht verbreiten.

Bettwanzen entdeckt man laut Umweltbundesamt zum Beispiel im Bett und in oder hinter anderen Möbeln sowie Bilderrahmen, Lichtschaltern, Tapeten und Fußleisten. Sie verstecken sich gerne dort und hinterlassen schwarze Punkte - ihren Kot. Hinweise auf Bettwanzen findet man auch an sich selbst: Es bilden sich stark juckende Pusteln, Blasen oder Quaddeln durch die Stiche der Tiere. Aber: Nicht jeder reagiert so, bei manchen Menschen entwickeln sich gar keine Anzeichen. Die Bettwanze ist ein Blutsauger, sein Hauptwirt ist der Mensch. Das Insekt ist sehr widerstandsfähig und hat eine Lebenserwartung von sechs Monaten. Es ist aber nicht gefährlich: Das Risiko, dass die Insekten Krankheitserreger übertragen, ist äußerst gering. Der Befall hat auch nichts mit mangelnder Hygiene zu tun, wie das Umweltbundesamt betont. Die Tiere sind laut DSV vier bis sechs Millimeter lang und rostrot bis dunkelbraun, wobei die Beine und Antennen eher gelblich aussehen. Die Wanzen sind flach, daher nennt man sie auch Tapetenflunder. Sie können nicht fliegen.


(09.05.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.