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Klimaschutz Aida-Passagiere können jetztCO2 kompensieren

Im Flugverkehr haben Passagiere schon heute die Möglichkeit, den Ausstoß von umweltschädlichem CO2 durch eine zusätzliche Abgabe zu kompensieren. Gemeinsam mit der Organisation Atmosfair möchte die Reederei Aida Cruises nun nachziehen.

Ab sofort können Gäste einen Kompensationsbeitrag leisten, der in ein Klimaschutzprojekt in Indien fließen soll. Das teilen Aida Cruises und Atmosfair mit. Bis 2020 sollen nach den Vorstellungen der Partner 20 Prozent der Gäste zu der freiwilligen Abgabe bewegt werden.
Darüber hinaus will Aida Cruises seine Schiffe mit Duel-Fuel-Motoren ausstatten, die neben konventionellem Treibstoff auch Flüssiggas (LNG) verarbeiten. Der Einsatz dieser Technologie ist bislang aber nicht auf hoher See erlaubt, sondern nur während der Liegezeiten im Hafen. In einem Pilotprojekt im Hamburger Hafen wird zudem ab dem Frühjahr eine Art schwimmendes Flüssiggaskraftwerk eingesetzt, das die Schiffe mit schadstoffarm erzeugtem Strom versorgt.
Umweltschützer kritisieren die Emissionen von Kreuzfahrtschiffen seit langem. Auflagen der International Maritime Organization (IMO) verpflichten die Reedereien dazu, ihre Schadstoffemissionen bis 2020 schrittweise zu reduzieren. Die Unternehmen bemühen sich deshalb, ihre Schiffe umweltfreundlicher zu machen.

(03.03.15, dpa/tmn)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.