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Klimawandel Anstieg der Weltmeere lässtTraumstrände verschwinden

Traumstrände adieu. Und Küstenstädte verschwinden hinter mächtigen Deichen: 90 renommierte Wissenschaftler sagen einen starken Anstieg der Weltmeere voraus, wenn der Klimawandel durch Treibhausgase wie bisher anhält.

In der weltweiten Umfrage eines amerikanisch-deutschen Hochschulteams, an dem das Potsdam-Institut für Klimafolgenforschung beteiligt ist, erwarten die meisten Forscher bereits bis 2100 einen Anstieg des Meeresspiegels um 70 bis 120 Zentimeter – und für 2300 bis vier Meter oder höher.
Grund für diese Entwicklung ist nicht nur das Abschmelzen der Polkappen und der Gletscher, sondern auch die Ausdehnung der wärmeren Ozeane. Ein Beleg ist der - von Satelliten gemessene - Meeresanstieg in den letzten 29 Jahren, der über allen früheren Prognosen lag. Die Wissenschaftler sagen aber auch, dass man mit »ambitioniertem Klimaschutz« bis 2100 den Anstieg auf 40 bis 60 Zentimeter und bis 2300 auf 60 bis 100 Zentimeter begrenzen könne.

(03.12.13, tdt)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.