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Koffer vergessen Aufbewahrung am Flughafen drei bis sechs Monate

Wird ein Koffer bei der Gepäckausgabe nicht vom Besitzer abgeholt, bewahrt der Flughafen ihn in der Regel drei bis sechs Monate auf. »Danach wird der Koffer versteigert«, erklärt Isabelle Polders vom Flughafenverband ADV.

Der Fluggast kann also bei dringenden Terminen nach der Landung des Fliegers theoretisch zunächst nach Hause fahren und den Koffer später abholen. Ein Flughafen sei nicht verpflichtet, das Gepäck innerhalb einer bestimmten Zeit auszugeben, so Polders. Wie lange die Gepäckausgabe dauert, hängt unter anderem von der Größe und Organisation des Flughafens und der Lage des Gates ab.
 
Anders sieht es aus, wenn der Koffer den Flughafen nicht erreicht: In diesem Fall wenden sich Reisende an den Lost-and-Found-Schalter. Dort wird anhand der Gepäcknummer ermittelt, wo sich der Koffer befindet. Kommt das Gepäck verspätet mit einer anderen Maschine, bringt die zuständige Airline es dem Passagier nach Hause.
 
(04.02.2016, dpa/tmn)


REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.