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Im Idealfall verstauen Zugreisende ihr Gepäck über ihren Sitzen. So haben sie es immer im Blick

 

Im Idealfall verstauen Zugreisende ihr Gepäck über ihren Sitzen. So haben sie es immer im Blick

Kofferdiebstahl im ZugBei Gepäckverlust schnell an Bahnpersonal wenden

Ein Horror für Zugreisende: Nach dem Gang auf die Toilette wirft man einen beiläufigen Blick auf die Kofferablage. Doch das dort ablegte Gepäckstück ist weg. Was nun?

Wenn im Zug plötzlich der Koffer weg ist, sollten Reisende schnell handeln. Sie informieren am besten umgehend das Zugpersonal, wenn sie während der Fahrt einen Diebstahl bemerken. Die Mitarbeiter können über Lautsprecher Polizeikräfte, die eventuell an Bord sind, ausrufen lassen, erklärt die Bundespolizei. Mit einem Zugbegleiter oder einem Beamten gehen Betroffene danach durch den Zug. Diebe verstecken sich häufig in WC-Räumen. Beim Stopp im nächsten Bahnhof könnten bei entsprechenden Hinweisen weitere Maßnahmen getroffen werden, um einen Dieb zu ergreifen. Ein weiterer Tipp: Mögliche Zeugen ansprechen, ob sie etwas bemerkt haben, und diese bitten, sich für eine mögliche Aussage zur Verfügung zu stellen. Wer den Diebstahl erst beim Aussteigen am Bahnhof bemerkt, sollte ebenfalls sofort Bahnmitarbeitern oder der Polizei Bescheid geben. Strafanzeige können Betroffene auf jedem Polizeirevier erstatten. Der effektivste Schutz vor Kofferklau lautet natürlich, das eigene Gepäck nicht aus den Augen zu lassen. Das funktioniert aber oft nicht die ganze Zeit. Besonders in hektischen, unübersichtlichen Situation schlagen Diebe zu. Vorsicht ist zum Beispiel geboten, wenn Reisende angerempelt werden oder ihnen jemand Essen oder ein Getränk auf die Kleidung kippt ? nicht immer passiert so etwas aus Versehen, wie die Bundespolizei erläutert. In wuseligen Situationen, beispielsweise beim Einsteigen, hält man das Gepäck besser besonders gut fest. Wer seine Tasche auf einer Ablage außer Sichtweite abstellt, sollte sie lieber mit einem Schloss sichern. Hat der Zug Schließfächer, lässt sich das Gepäck verstauen und so vor Diebstahl schützen.


(04.09.2018, dpa)

REISERECHT Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

Nürnberg, 10.5.10 (tdt) – Mietet ein Urlauber eine Ferienwohnung und leistet die vereinbarte Anzahlung, ist das Geld verloren, wenn er vom Mietvertrag vorzeitig zurücktritt. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Meldorf (Aktenzeichen 81 C 204/10). Ein Mieter hatte eine Ferienwohnung für sieben Tage im Herbst 2010 zum Mietpreis von insgesamt 580 Euro gebucht, sie im November 2009 aber storniert und die Anzahlung in Höhe von 150 Euro zurück verlangt.

Auch wenn der Vermieter noch genügend Zeit gehabt hat, Ersatz finden, sei er wegen der kurzen Mitfrist dazu nicht verpflichtet, so das Gericht in Schleswig-Holstein. Das käme rechtlich nur in Betracht, wenn das Interesse des Mieters an der Auflösung eines längerfristigen Mietvertrags dasjenige des Vermieters »ganz erheblich übersteigt«. Doch davon könne bei einer so geringen Mietdauer keine Rede sein.
REISERECHT: Bei Ferienwohnungen-Storno ist die Anzahlung weg

REISERECHT Mehr Flexibilität bei Reisen

Karlsruhe, 3.5.10 (tdt) – Deutschlands oberstes Gericht hat zwei für die Reisebranche wichtige Urteile gefällt. Zum einen verbot der Bundesgerichtshof (BGH) Airlines, Kunden vorzuschreiben, ob und in welcher Reihenfolge sie ihre gebuchten Flüge nutzen. Das Urteil (Aktenzeichen Xa ZR 5/09) ermöglicht den Fluggesellschaften – geklagt hatte der Bundesverband der Verbraucherzentralen gegen die von Lufthansa und British Airways angewandte Praxis – aber, einen Aufpreis zu nehmen, wenn die Flugscheine anders als vorgesehen in Anspruch genommen werden.

In dem zweiten Urteil (I 23/08) – ihm ging eine Klage der Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen TUI voran – erklärte der BGH tagesaktuelle Preissysteme in Reisekatalogen für zulässig. Somit können sich Anbieter von Reisen künftig in ihren Katalogen für die Zeit bis zur Buchung Flughafenzuschläge oder auch Abschläge vorbehalten.
 

Reiserecht Partner kann Ansprüche mit geltend machen

Bei Ehepaaren kann ein Partner für den anderen Ansprüche an den Veranstalter geltend machen.